Hallo,
ich muß/will einem nahen Verwandten eine Verzugsmeldung per Einschreiben mit Rückschein zustellen. Darin weise ich ihn auf verschwiegene Schäden an einer durch ihn genutzten Immoblie hin und fordere für das Verschweigen einen pauschalen (angemessenen)Schadensersatz. Der Schaden (u.a. Schimmel) wird ständig größer und ich - als Eigentümer - bin der Meinung, daß der Schaden durch bloße Reinigung oder stetige Pflege der Immobilie vermieden, bzw. behoben werden hätte können.
Da der Nutzer der Immobile die Schlösser ausgetauscht hat und ich weit entfernt wohne, habe ich quasi keine Chance auf die Schäden aufmerksam zu werden, es sei denn der Nutzer meldet mir das. Ich habe mir Zugang zur Immobilie verschafft und dabei die Schäden entdeckt. Den Nutzer habe ich schon früher auf die Pflege der Immobilie aufmerksam gemacht und bei Entdeckung der Schäden auch wieder mehrmals darauf hingewiesen (mit einer pauschalen Verzugsanzeige: " Sie befinden sich ab sofort unter Verzug, die Schäden zu beheben…").
Reaktionen habe ich keine erhalten und es gibt auch kein vorzeigbares Ergebniss. Sämtliche Einschreiben sind bei einem Anwalt hinterlegt.
Für dieses Kalenderjahr möchte ich also eine neue Verzugsmeldung zustellen, diesesmal mit einer Summe, die ich für die Renovierung für angemessen halte. Hat sowas eine Gültigkeit vor Gericht?
Danke & gruß
Hallo,
ich muß/will einem nahen Verwandten eine Verzugsmeldung per
Einschreiben mit Rückschein zustellen. Darin weise ich ihn auf
verschwiegene Schäden an einer durch ihn genutzten Immoblie
hin und fordere für das Verschweigen einen pauschalen
(angemessenen)Schadensersatz. Der Schaden (u.a. Schimmel) wird
ständig größer und ich - als Eigentümer - bin der Meinung, daß
der Schaden durch bloße Reinigung oder stetige Pflege der
Immobilie vermieden, bzw. behoben werden hätte können.
Da der Nutzer der Immobile die Schlösser ausgetauscht hat und
ich weit entfernt wohne, habe ich quasi keine Chance auf die
Schäden aufmerksam zu werden, es sei denn der Nutzer meldet
mir das. Ich habe mir Zugang zur Immobilie verschafft und
dabei die Schäden entdeckt.
Damit müsste Dir eigentlich klar sein, dass Du Dich strafbar gemacht hast. Da Du sogar davon sprichst, dass Du Dir „Zugang verschafft hast“ könnte dies sogar ein Einbruch sein. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist auf jeden Fall erfüllt.
Den Nutzer habe ich schon früher
auf die Pflege der Immobilie aufmerksam gemacht und bei
Entdeckung der Schäden auch wieder mehrmals darauf hingewiesen
(mit einer pauschalen Verzugsanzeige: " Sie befinden sich ab
sofort unter Verzug, die Schäden zu beheben…").
Zuerst einmal musst Du die Schäden genau darstellen. Dann unter Bezug darauf deren Beseitigung verlangen mit einer Frist (es wird nur schwierig, wenn Du Dir illegal Zugang verschafft hast. Wie willst Du begründen, weshalb Du weisst, dass z.B. im Wohnzimmer Schimmel ist).
Ich würde einem Mieter in der Beratung empfehlen, nicht auf Dein Schreiben zu reagieren. Denn dass in der Wohnung Schimmel ist, kannst Du doch nicht wissen, denn Zutritt hattest Du keinen. Oder Du musst zugeben, dass Du illegal - ggfls. nach Einbruch - die Wohnung betreten hast. Da der Mieter mir aber bestätigt, dass Schimmel vorhanden ist (ich weiss, dass Du ohne Zustimmung und ohne Wissen die Wohnung betreten hast, dies jedoch bisher nicht zugegeben hast) würde nun Dich haftbar machen wegen dem Verschweigen ganz erheblicher Feuchtigkeitsschäden bei Einzug. Jetzt musst Du beweisen, dass es zuvor keinen Schimmel gegeben hat. Und wenn Du dann erklärst, dass Du illegal in der Wohnung warst, erhälst Du die fristlose Kündigung und gleichzeitig eine Schadenersatzklage auf Erstattung der Umzugskosten, ggfls. für 24 Monate Ersatz einer höheren Miete. Und das Strafverfahren hast Du auch noch am Hals. Und selbstverständlich steht jede Behauptung von Dir, auch für ein Gericht, in Zweifel. Warum versucht jemand in eine Wohnung zu kommen, um einen Schimmel - Schaden zu besichtigen, wenn er nicht schon vor der Vermietung wusste, dass es hier zumindest Probleme gibt ? Du wirst niemand ernsthaft erklären können, dass Du Dir „Zugang verschafft hast“ um nach einem Schimmelschaden zu sehen, wenn Du diesen nicht schon längst kanntest.
„Zugang veschaffen“ wie Du es darstellst, verstehe ich, Betreten der Wohnung in Abwesenheit des Mieters und ohne Kenntnis des Mieters (was einen Zweitschlüssel voraussetzt) oder Zutritt in die Wohnung durch ein Fenster oder durch das Öffnen der Türe mit technischer Ausstattung ( Einbruch).
Reaktionen habe ich keine erhalten und es gibt auch kein
vorzeigbares Ergebniss. Sämtliche Einschreiben sind bei einem
Anwalt hinterlegt.
Für dieses Kalenderjahr möchte ich also eine neue
Verzugsmeldung zustellen, diesesmal mit einer Summe, die ich
für die Renovierung für angemessen halte. Hat sowas eine
Gültigkeit vor Gericht?
Ich blicke in Deiner Darstellung nicht durch. Der dargestellte Sachverhalt ist in sich nicht logisch. Irgend etwas an Deiner Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein. Ist falsch dargestellt oder es fehlen wesentlich Hinweise.
Du kannst einen Mieter auffordern, die Mängel bis zum xx.xx.xxxx zu beseitigen, aber Du kannst keine Kostenrechnung stellen für etwas, was nicht gemacht ist. Du kannst zwar auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachhandwerkers eine Klage zur Mängelbeseitigung erheben lassen, aber auch hier steht dem Mieter das Recht auf Mängelbeseitigung zuerst zu.
Gruss Günter
Hallo Günter
Damit müsste Dir eigentlich klar sein, dass Du Dich strafbar
gemacht hast. Da Du sogar davon sprichst, dass Du Dir „Zugang
verschafft hast“ könnte dies sogar ein Einbruch sein. Der
Tatbestand des Hausfriedensbruches ist auf jeden Fall erfüllt.
Ich habe mich nicht strafbar gemacht, da die Immobilie mir gehört und der Nutzer kein Mieter ist. Polizei war dabei und hat das Ganze als zivilrechtlich eingeordnet. Ich habe halt auch behauptet, ich wollte jetzt einziehen und kann nicht rein, weil Schloß ausgetauscht.
Zuerst einmal musst Du die Schäden genau darstellen. Dann
unter Bezug darauf deren Beseitigung verlangen mit einer Frist
(es wird nur schwierig, wenn Du Dir illegal Zugang verschafft
hast. Wie willst Du begründen, weshalb Du weisst, dass z.B. im
Wohnzimmer Schimmel ist).
Schäden wurden dem Nutzer exakt schriftlich aufgezeigt, mit der Bitte um Behebung.
Reaktionen habe ich keine erhalten und es gibt auch kein
vorzeigbares Ergebniss. Sämtliche Einschreiben sind bei einem
Anwalt hinterlegt.
Für dieses Kalenderjahr möchte ich also eine neue
Verzugsmeldung zustellen, diesesmal mit einer Summe, die ich
für die Renovierung für angemessen halte. Hat sowas eine
Gültigkeit vor Gericht?
Ich blicke in Deiner Darstellung nicht durch. Der dargestellte
Sachverhalt ist in sich nicht logisch. Irgend etwas an Deiner
Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein. Ist falsch
dargestellt oder es fehlen wesentlich Hinweise.
Ich gebe durchaus zu, daß der Sachverhalt nicht einfach ist.
Du kannst einen Mieter auffordern, die Mängel bis zum
xx.xx.xxxx zu beseitigen, aber Du kannst keine Kostenrechnung
stellen für etwas, was nicht gemacht ist. Du kannst zwar auf
der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachhandwerkers
eine Klage zur Mängelbeseitigung erheben lassen, aber auch
hier steht dem Mieter das Recht auf Mängelbeseitigung zuerst
zu.
Wie gesagt es handelt sich nicht um einen Mieter!
Mietrecht greift also nicht zwangsläufig.
Gruß
Phillyboy
Hallo,
Damit müsste Dir eigentlich klar sein, dass Du Dich strafbar
gemacht hast. Da Du sogar davon sprichst, dass Du Dir „Zugang
verschafft hast“ könnte dies sogar ein Einbruch sein. Der
Tatbestand des Hausfriedensbruches ist auf jeden Fall erfüllt.Ich habe mich nicht strafbar gemacht, da die Immobilie mir
gehört und der Nutzer kein Mieter ist.
Was ist der Nutzer dann aus Deiner Sicht. Wenn er Miete zhalt ist er Mieter. Tut mir leid. Ich kann das nicht nachvollziehen. Die Polizei öffnet üblicherweise niemand die Wohnung, der keinen Mietvertrag vorlegen kann. Und zudem, Du kannst die Polizei hier nicht als „Hilfe“ werten, weil Du die Polizei offensichtlich - wie Du selbst darstellt - angelogen hast - um widerrechtlich in die Wohnung zu gelangen.
Polizei war dabei und
hat das Ganze als zivilrechtlich eingeordnet. Ich habe halt
auch behauptet, ich wollte jetzt einziehen und kann nicht
rein, weil Schloß ausgetauscht.Zuerst einmal musst Du die Schäden genau darstellen. Dann
unter Bezug darauf deren Beseitigung verlangen mit einer Frist
(es wird nur schwierig, wenn Du Dir illegal Zugang verschafft
hast. Wie willst Du begründen, weshalb Du weisst, dass z.B. im
Wohnzimmer Schimmel ist).Schäden wurden dem Nutzer exakt schriftlich aufgezeigt, mit
der Bitte um Behebung.Reaktionen habe ich keine erhalten und es gibt auch kein
vorzeigbares Ergebniss. Sämtliche Einschreiben sind bei einem
Anwalt hinterlegt.
Für dieses Kalenderjahr möchte ich also eine neue
Verzugsmeldung zustellen, diesesmal mit einer Summe, die ich
für die Renovierung für angemessen halte. Hat sowas eine
Gültigkeit vor Gericht?Ich blicke in Deiner Darstellung nicht durch. Der dargestellte
Sachverhalt ist in sich nicht logisch. Irgend etwas an Deiner
Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein. Ist falsch
dargestellt oder es fehlen wesentlich Hinweise.Ich gebe durchaus zu, daß der Sachverhalt nicht einfach ist.
Du kannst einen Mieter auffordern, die Mängel bis zum
xx.xx.xxxx zu beseitigen, aber Du kannst keine Kostenrechnung
stellen für etwas, was nicht gemacht ist. Du kannst zwar auf
der Grundlage eines Kostenvoranschlages eines Fachhandwerkers
eine Klage zur Mängelbeseitigung erheben lassen, aber auch
hier steht dem Mieter das Recht auf Mängelbeseitigung zuerst
zu.Wie gesagt es handelt sich nicht um einen Mieter!
Mietrecht greift also nicht zwangsläufig.
Ja was denn dann ? Ein Hausbesetzer ? Denn wenn Du jemand die Wohnung zum Wohnen überlassen hast, ist er in Miete oder in gewerblichem Bereich in Pacht.
Gruss Günter
Hallo Günter
Was ist der Nutzer dann aus Deiner Sicht. Wenn er Miete zhalt
ist er Mieter. Tut mir leid. Ich kann das nicht nachvollziehen.
Das merke ich, das hindert Dich aber nicht daran, Tatsachenbehauptungen aufzustellen, bzw. Überlegungen wie ich meine Idee nicht durchsetzen kann. Ich habe Nutzer gesagt, weil der Nutzer keine Miete zahlt und auch keinen Mietvertrag hat, er ist auch kein Hausbesetzer. Es gibt viele Möglichkeiten Wohnraum zu nutzen.
Die Polizei öffnet üblicherweise niemand die
Wohnung, der keinen Mietvertrag vorlegen kann.
Hey Günter, wenn Du mir keinen fachkundigen Rat geben kannst oder willst, warum läßt Du es dann nicht einfach. Der Polizei haben Beweise vorgelegen, daß ich Zutritt zu dem Haus haben darf, der mir durch den Nutzer (nicht Mieter!) verwehrt wird. Der Nutzer wurde von mir informiert, daß ich komme und mir das Anwesen anschauen will. Der Nutzer hat daraufhin bei Nachbarn Schlüssel für Teilbereiche hinterlegt und ist erstmal untergetaucht. Meine Aussage vor der Polizei ist da komplett egal.
Ich blicke in Deiner Darstellung nicht durch. Der dargestellte
Sachverhalt ist in sich nicht logisch. Irgend etwas an Deiner
Darstellung stimmt mit der Realität nicht überein. Ist falsch
dargestellt oder es fehlen wesentlich Hinweise.
Ich behaupte Deine Sichtweise ist zu eingeschränkt. Das Leben ist nicht schwarz oder weiß und das Recht auch nicht.
Ich probiere es woanders, denn immerhin hast Du mich auf Lücken in meiner Darstellung aufmerksam gemacht. Deswegen trotzdem Danke und nichts für ungut.
Gruß
Phillyboy
Undank ist der Welt lohn…
Hallo „Phillyboy“,
Das merke ich, das hindert Dich aber nicht daran,
Tatsachenbehauptungen aufzustellen, bzw. Überlegungen wie ich
meine Idee nicht durchsetzen kann.
Die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie deine Idee nach hinten losgehen kann, ist doch durchaus hilfreich. Wenn du erwartet hast, dass ja und amen gesagt wird, hättest du doch gar nicht fragen brauchen.
Ich habe Nutzer gesagt,
weil der Nutzer keine Miete zahlt und auch keinen Mietvertrag
hat, er ist auch kein Hausbesetzer. Es gibt viele
Möglichkeiten Wohnraum zu nutzen.
Hmm… mir fällt nur ein: Mieter, rechtmässiger (Mit-)Bewohner (oder meinethalben „Nutzer“, die Begrifflichkeit ändert nichts am Besitzrecht und damit am Hausrecht) oder Hausbesetzer.
Dann zähl doch mal die anderen vielen Möglichkeiten auf und sage, welche davon in deinem Fall zutreffen soll.
Hey Günter, wenn Du mir keinen fachkundigen Rat geben kannst
oder willst, warum läßt Du es dann nicht einfach. Der Polizei
haben Beweise vorgelegen, daß ich Zutritt zu dem Haus haben
darf, der mir durch den Nutzer (nicht Mieter!) verwehrt wird.
Wenn du keine berechtigten Zweifel an deinem Vorgehen zulässt, warum lässt du dann das Fragen nicht einfach.
Der Nutzer wurde von mir informiert, daß ich komme und mir das
Anwesen anschauen will. Der Nutzer hat daraufhin bei Nachbarn
Schlüssel für Teilbereiche hinterlegt und ist erstmal
untergetaucht. Meine Aussage vor der Polizei ist da komplett
egal.
Wenn du den Nutzer vorher über deinen Besuch informierst und dieser scheinbar Schlüsselgewalt hat, dann sind das Indizien für ein Mietverhältnis. Sollte er unrechtmässig die Wohnung „nutzen“, dann frage ich mich warum du nicht räumen lässt. Aber auch dann bist du an Recht und Gesetz gebunden. Eigentumsrecht und Hausrecht hat man nicht immer zur selben Zeit…
Ich behaupte Deine Sichtweise ist zu eingeschränkt. Das Leben
ist nicht schwarz oder weiß und das Recht auch nicht.
Das Recht steht aber schwarz auf weiss und sollte seine berechtigte Beachtung finden. Schon mal daran gedacht, dass seine Sichtweise aufgrund deiner dürftigen Sachverhaltsbeschreibung eingeschränkt ist?
Ich probiere es woanders, denn immerhin hast Du mich auf
Lücken in meiner Darstellung aufmerksam gemacht.
Immerhin eine Einsicht.
Schimmelfreies Eigentum wünscht trotzdem
Nils
Unakzeptabel
Hallo!
Also die Ratschläge von Günther waren vollkommen richtig und es gibt überhaupt keinen Grund ihm eine eingeschränkte Sichtweise vorzuwerfen. Wenn du behauptest du bist Eigentümer und daher zum Betreten berechtigt und dieses Recht wird dir verweigert ist das natürlich ein zivilrechtliches Problem - was soll das denn sonst sein und es ändert überhaupt nichts daran, ob Rechtsgrundlage ein Mietverhältnis, eine Leihe, eine Bittleihe oder sonst was ist. Die Polizei ist in diesen Fällen nicht zuständig und auch mir ist deine Geschichte nicht nachvollziehbar.
Es gibt aber leider immer wieder Leute, die nicht deshalb zur Rechtsberatung gehen, um rechtlich beraten zu werden, sondern um eine Bestätigung ihrer eigenen Meinung zu hören. Hören die dann was anderes als sie hören wollen ist der Rechtsberater schuld und sie gehen zum nächsten, dort hören sie dann wieder dasselbe und gehen zum nächsten, bis die ganze Runde von vorn wieder anfängt (ich glaub jeder, der Rechtsberatung in der Praxis gemacht hat, kennt das Problem) und immer ist der Rechtsberater schuld, weil er die Rechtslage richtig erklärt hat und nicht so, wie sie derjenige gerne hätte. Schlussendlich werden die Rechtsberater dann nicht beachtet und man macht das so wie man glaubt. Dann kriegt man natürlich eine auf den Deckel (so wie das der Rechtsberater vorher angekündigt hat) und hierauf wird dann wieder gejammert, dass die Welt ja soooo ungerecht sei.
Gruß
Tom