Hallo,
ein Mieter zahlt über einen Zeitraum von 15 Monaten immer wieder einmal seine Miete zu spät, 3-12 Tage zu spät.
Mehr maliges mündliches Ansprechen bringt keine Besserung.
Der Mieter ist ausgezogen!
Wie viele Monate zurück dürfte man in diesem Fall die Verzugszinsen einholen?
Also dürfte ich die Zinsen für das Jahr 2010 auch noch einholen?
Ich habe die Miete im voraus immer Überwiesen, so dass es für mich keine Kosten hat.
Wenn keimne Kosten entstanden sind, darf man dann überhaupt Zinsen verlangen?
Ich hätte mein Geld in dieser Zeit auch anlegen können!?
Hallo, soviel ich weiß, kann man über den ganzen Zeitraum die Verzugszinsen berechnen. Mietschulden sind Bringschulden, die Miete ist üblicherweise bis zum 3.Werktag eines Monats zu zahlen. Jegliche weitere Verzögerung berechtigt den Vermieter dazu, Zinsen zu berechnen (übrigens berechtigt ständig verspätete Mietzahlung auch zur Kündigung).- Gruß, Achim