Verzugszins - welchen Ansatz Wählen?

Guten Tag,

Ich bin selbstständig und habe vor einiger Zeit für einen Auftraggeber Dienstleistungen erbracht und diese auch in Rechnung gestellt. Da auf meine Rechnungen und Anrufe aber keine Taten folgten und auch 2 Mahnungen nichts genützt haben werde ich nun einen Mahnbescheid beantragen.
Mir ist bewusst, dass ich Verzugszinsen ansetzen kann doch mir ist die Höhe nicht klar.
Sind es in meinem Fall die ca 5% (Verbrauchergeschäft) oder ca 8% (Handelsgeschäft)?
Und welches Gericht ist in diesem Falle zuständig?

Vielen Dank
Genjul

Zuständig ist das gericht des rechnungssteller.
Berechnet wir der verzug z.B. hier

http://schuldenfrust.de/Faelligkeit.htm