Verzugszinsberechnung

Hallo,
ich benötige mal ein Mathe-Genie…
Seit Jan. 2005 hat das JC 45,28€ / Mon.zu wenig bezahlt. Erst ab Juli 2009 wurde das dann bezahlt.
Erst im Nov.2012 gab es eine Nachzahlung,ohne Verzugszinsen und 534.-€ zu wenig.
Jetzt, im Juni, wurden die fehlenden 534.-€ ebenfalls noch nachgezahlt. An Verzugszinsen gab es 34.-€ , was mir zu wenig erscheint.Kann mir jemand eine passende Formel für Excel oder ähnliches empfehlen?
Die 45,28.-€ wurden vom JC für 60 Monate berechnet.Die Summe der Nachzahlung stimmt nun.Aber mit den Verzugszinsen brauche ich Eure Hilfe…
Besten Dank schon al
sGästle

Hallo,

ich benötige mal ein Mathe-Genie…

Naja, 4% wird man doch noch so halbswegs berechnen können. Der Knackpunkt dürfte eher der sein, ab wann die anzusetzen sind.

Seit Jan. 2005 hat das JC 45,28€ / Mon.zu wenig bezahlt. Erst ab Juli 2009 wurde das dann bezahlt.

Warum so spät? Geklagt und dann gewonnen? Antrag zunächst unvollständig?
Hier erstmal die Grundlage, wieviel es gibt und wie/ab wann gerechnet wird (Zinseszins gibt es übrigens nicht): http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html

Erst im Nov.2012 gab es eine Nachzahlung, ohne Verzugszinsen und 534.-€ zu wenig.
Jetzt, im Juni, wurden die fehlenden 534.-€ ebenfalls noch nachgezahlt. An Verzugszinsen gab es 34.-€, was mir zu wenig erscheint.

Mehr ist immer besser.

Kann mir jemand eine passende Formel für Excel oder ähnliches empfehlen?
Die 45,28.-€ wurden vom JC für 60 Monate berechnet.Die Summe der Nachzahlung stimmt nun.Aber mit den Verzugszinsen brauche ich Eure Hilfe…

Wie wird es denn im Bescheid dargestellt? Einfach nur den Betrag ohne Hinweis auf die Berechnung und Rechtsgrundlage?

Grüße

ich benötige mal ein Mathe-Genie…
Seit Jan. 2005 hat das JC 45,28€ / Mon.zu wenig bezahlt. Erst
ab Juli 2009 wurde das dann bezahlt.
Erst im Nov.2012 gab es eine Nachzahlung,ohne Verzugszinsen
und 534.-€ zu wenig.
Jetzt, im Juni, wurden die fehlenden 534.-€ ebenfalls noch
nachgezahlt. An Verzugszinsen gab es 34.-€ , was mir zu wenig
erscheint.Kann mir jemand eine passende Formel für Excel oder
ähnliches empfehlen?

Hallo,
zunächst einmal: Alle im Netz befindlichen Rechner kannst du mal vergessen.
Die Berechnungen dort gehen von einem Forderunsbetrag aus.
Das trifft hier aber nich zu.
Die Berechnung hier in diesem Fall setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammen, die sich dann zur Nachzahlung summieren. Für jeden Kalendermonat muss eine gesonderte Berechnung gemacht werden.
Beispiel;
Forderung für
Januar 2005 = 45,28 Euro
Februar 2005 = 90,56 Euro
usw.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

zunächst einmal: Alle im Netz befindlichen Rechner kannst du mal vergessen.

Da bist Du ganz sicher?

Die Berechnungen dort gehen von einem Forderunsbetrag aus.
Das trifft hier aber nich zu.

Vielleicht sollte man sich nicht so sehr auf einen Forderungsbetrag versteifen. Irgendwas mit Zinsen sollte

Die Berechnung hier in diesem Fall setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelbeträgen zusammen, die sich dann zur Nachzahlung summieren. Für jeden Kalendermonat muss eine gesonderte Berechnung gemacht werden.

Und dafür gibt es keine Formel?

Beispiel;
Forderung für
Januar 2005 = 45,28 Euro
Februar 2005 = 90,56 Euro
usw.

naja, jeden Monat eben 45,28€. das ist so, wie wenn ich wissen will, wieviel Kohle ich nach X Monaten auf dem Konto habe, wenn ich bei gegebenem Zinssatz monatlich einen Betrag von 45,28€ einzahle. Das rechnet doch niemand (na doch eine Person macht das so) über 60 Monate für jeden Monat einzeln aus.
Also mit diesem Rechner geht das: http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php. Einfach 0 Anfangskapital, als „Sparrate“ die 45,28€, als Zinssatz die 4%, monatliche Zinsperiode, kein Zinseszins angeben und schon hat man die Ausgangslage. Nun muss man eben wissen, ab wann wirklich zu verzinsen ist. Geht man mal von 60 Monaten bzw. 5 Jahren aus, dann spuckt der Rechner eine Gesamtsumme von 2.993,01€ aus, wovon 276,21€ Zinsen sind.
Ne Formel gibt es dafür natürlich auch, aber ich bin zu blöd die hier ordentlich hinzuschreiben. Braucht man ja aber auch nicht wenn man einen solchen Rechner hat. Ich glaube hier findet man die notwendigen Grundlagen hübsch aufgemalt dargestellt.

Grüße

Ne Formel gibt es dafür natürlich auch, aber ich bin zu blöd die hier ordentlich :hinzuschreiben. Braucht man ja aber auch nicht wenn man einen solchen Rechner hat. :Ich glaube hier findet man die notwendigen Grundlagen hübsch aufgemalt dargestellt. … :mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

Der Ausgangsbetrag für die Verzinsung
erhöht sich jeden Monat
Januar 2005 = 45,28 Euro Zinsen:0,15
Februar 2005 = 90,56 Euro Zinsen 0,30
März 2005 = 135,84 Euro Zinsen 0,45 Euro
usw.

Die Formel lautet:
Ausgangsbetrag x 4 (Zinssatz) x 30 (Tage)
360 x 100

oder verkürzt

Ausgangsbetrag
300

Gruß von TrixiMaus

Servus,

Du hast immer noch nicht verstanden, dass man diese Rechnung nicht Monat für Monat separat machen muss.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Du hast immer noch nicht verstanden, dass man diese Rechnung
nicht Monat für Monat separat machen muss.

Da gibt es auch nichts zu verstehen. Es ist leider so.
Durch die unterschiedliche Fälligkeit des zu verzinsenden Anspruchs erhöht sich der Ausgangsbetrag für die Verzinsung Monat für Monat.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,
wie die Zinsen zu berechnen sind wird ja in den bisherigen Beiträgen diskutiert.
Die Berechnung der Zinsen muß bis zum Monat der Zahlung der Nachzahlung erfolgen.
Aus deinem Beitrag kann ich nicht eindeutig erkennen ob die 60 Monate die Anzahl der Monate für die nachgezahlt wurde sind.
Die Zahl der Zinsmonate von 2005 bis 2012 sind auf jeden Fall deutlich mehr
Der Nachzahlungszeitraum in dem sich die Forderung Monat für Monat aufgebaut hat endet im Juni 2009.
Die Nachzahlung erfolgte im November 2012.
Auch der Zeitraum von Juli 2009 bis November 2012 ist noch zu verzinsen. Zu verzinsenden Ausgangsbetrag ist in diesem Fall der bis zum 30.6.2009 aufgelaufene Nachzahlungsbetrag.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

Du hast immer noch nicht verstanden, dass man diese Rechnung nicht Monat für Monat separat machen muss.

Da gibt es auch nichts zu verstehen.

Na doch. Das ist eine simple geometrische Reihe.

Es ist leider so.
Durch die unterschiedliche Fälligkeit des zu verzinsenden Anspruchs erhöht sich der Ausgangsbetrag für die Verzinsung Monat für Monat.

Ja, aber genau das kann man mit solch einer Formel berücksichtigen. Der Zinsrechner rechnet für die erste „Rate“
45,28€ x 0,04 x 60/12
45,28€ x 0,04 x 59/12 für die nächste Rate usw. Das ergibt eine wunderschöne saubere geometrische Reihe. Das kann man sich meinetwegen auch 60x für jeden Monat in Excel reinklimpern. Geht ja recht fix. Es steht natürlich jedem frei, das auch anders zu berechnen.
Hast Du Dir mal den Zinsrechner und den verlinkten Wikipedia-Artikel angesehen? Vielleicht hilft es beim Verständnis. Spätestens wenn Du es mal auf Deine Art rechnest, wirst Du doch feststellen, dass am Ende das gleiche rauskommt. „Mein“ Excel kommt jedenfalls mit Deiner Methode auf das gleiche Ergebnis. Man muss eben aufpassen, dass hier nicht mit Zinseszins gerechnet wird. Im konkreten Fall kommt es zudem darauf an, wann ein vollständiger Antrag vorlag. 6 Monate danach beginnt der Zinslauf, und das dann auch nur für volle Monate. Wenn also zum Bleistift am 5.01.2009 ein vollständiger Antrag vorlag, beginnt der Zinslauf zum 01.08.2009. Wenn die dann am 15.05.2014 bezahlen, endet der Zinslauf am 30.06.2014. Das wären dann 57 Monate.

Grüße

Guggugs,

mit der von Dir empfohlenen Stückelei, die die unergründlichen Mysterien der Exponentialrechnung ganz außen vor lässt und im Grundsatz Multiplikation durch endlose Rattenschwänze von Additionen ersetzt, bräuchte jeder gewöhnliche Immobilienmakler einen Tross von ungefähr einem Dutzend mit Abakus bewaffneten Pakistani, um banalste Ertragswertschätzungen zu machen.

Guck mal - sagt Dir das was:

Kn = K0 * ((p / 100) + 1)n

Moral: Es gibt ein Leben nach der vierten Klasse.

Schöne Grüße

MM

1 Like