Hallo
Die KLVersicherung war fällig 31.12.2004 aber meine Versicherung hat sich erst bis heute zeitgelassen (angebl. technischer Deffekt) mir das Geld auszuzahlen.
Habe ich ein Anrecht auf Verzugszinsen oder gilt das nicht für Privatkunden?!
Besten Dank
Mathias
Habe ich ein Anrecht auf Verzugszinsen oder gilt das nicht für
Privatkunden?!
Klar, es gelten die normalen Verzugsgrundsätze, d.h. wenn die Fälligkeitsvoraussetzungen zum 31.12.2004 vorlagen, ist die fällige Leistung von da mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (somit ab 01.01.2005 6,21 %) zu verzinsen (§ 288 BGB) - bei der derzeitigen Zinssituation ist der Verzugszinssatz nicht zu verachten… 
Ciao, Wotan