Hallo zusammen,
wenn ein Selbständiger wegen verspäteter Zahlung zusätzlich zur Rechnung noch Verzugszinsen erstattet bekommt, sind das dann steuerpflichtige Einkünfte?
Wenn ja, was für welche?
Gruss und Dank
derr
Hallo zusammen,
wenn ein Selbständiger wegen verspäteter Zahlung zusätzlich zur Rechnung noch Verzugszinsen erstattet bekommt, sind das dann steuerpflichtige Einkünfte?
Wenn ja, was für welche?
Gruss und Dank
derr
Antwort für Umsatzsteuer: Nein, es ist ein nicht steuerbarer Umsatz da die Verzugszinsen eine Art des Schadenersatzes darstellen.
Antwort für Einkommen/Ertragsteuer: Ja, die Verzugszinsen stehen mit der freiberufl. bzw. gewerbl. Tätigkeit zusammen und stellen aus diesem Grund auch Einnahmen aus dieser Tätigkeit dar.
Jörg