Hallo zusammen.
Ein Gewerbetreibender(1) erbringt seinem Zulieferer(2) eine Dienstleistung mit Lieferung von Waren.
Dieser (2) hat die Lieferung nach 6 Monaten ohne Angaben von Gründen immer noch nicht gezahlt. Im Gegenzug gibt es offene Forderungen von diesem Zulieferer(2) an den Gewerbetreibenden(1), der das Geld aber zurückhält, um seine weitaus höhere Forderung an den Zulieferer (2) etwas zu schmälern.
Nun hat der Gewerbetreibende(1) doch seine Rechnungen an Zulieferer (2) überwiesen. Es hat in der ganzen Zeit weder Zahlungserinnerungen, Hinweise oder Mahnungen von (2) gegeben. Er (2) hat es einfach „laufen lassen“ und vermutlich hingenommen.
Jetzt hat Zulieferer (2) mit Verzugszinsen und Mahngebühren gedroht. Gewerbetreibender (1) hat aber die Rechnung bereits gezahlt. Zulieferer (2) schreibt „Zahlbar sofort“ auf seine Rechnungen.
Ist es möglich, dass man nach erfolgter Zahlung noch für Verzugszinsen und sonstige Gebühren belangt werden darf?
Wer weiß hier Rat?