Hallo,
Angenommen der Arbeitgeber hat ein Gehalt verspätet ausbezahlt, sagen wir mit 12 Monaten Verspätung.
Können Verzugszinsen aus Gehaltsansprüchen verlangt werden und wenn ja in welcher Höhe können diese angesetzt werden?
Grüße
Andreas
Hallo,
Angenommen der Arbeitgeber hat ein Gehalt verspätet ausbezahlt, sagen wir mit 12 Monaten Verspätung.
Können Verzugszinsen aus Gehaltsansprüchen verlangt werden und wenn ja in welcher Höhe können diese angesetzt werden?
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
Angenommen der Arbeitgeber hat ein Gehalt verspätet
ausbezahlt, sagen wir mit 12 Monaten Verspätung.
Können Verzugszinsen aus Gehaltsansprüchen verlangt werden und
wenn ja in welcher Höhe können diese angesetzt werden?
Ich sehe nichts, was dagegen spricht.
Der AG kommt gem. § 286 III S. 2 BGB spätestens 30 Tage nach der
vereinbarten Fälligkeit in Verzug.
Gem. § 288 I iVm § 247 beträgt der Verzugszinssatz 5 % über dem
Basiszinssatz, also derzeit 6,21 %.
Allerdings können sich aus der Rspr. der Arbeitsgerichte
diesbezüglich Abweichungen ergeben. Dazu kann nur ein Praktiker was
sagen…
Gruß - Jaschiii