Verzugszinsen bei ausbleibendem Lohn

Meine Frage: Kann man einen Arbeitgeber auffordern, Verzugszinsen auf einen ausbleibendem Lohn zu zahlen? Wenn ja, wie sollte das Anschreiben dann aussehen und wie hoch ist der Zinssatz?

Der Ar­beit­ge­ber kommt au­to­ma­tisch in Ver­zug, wenn er den „nach dem Ka­len­der be­stimm­ten“ Fällig­keits­ter­min für die Lohn­zah­lung ver­strei­chen läßt. Ist im Ar­beits­ver­trag oder in ei­nem auf das Ar­beits­verhält­nis an­wend­ba­ren Ta­rif­ver­trag kei­ne von § 614 BGB ab­wei­chen­de Re­ge­lung über die Fällig­keit der Vergütung ent­hal­ten, kommt der Ar­beit­ge­ber da­her am zwei­ten Ka­len­der­tag des fol­gen­den Mo­nats mit der Lohn­zah­lung in Ver­zug.

Verzugszinsen: Die­ses sieht in § 288 BGB vor, dass für die Dau­er des Ver­zugs Ver­zugs­zin­sen in Höhe von fünf Pro­zent­punk­ten über dem Ba­sis­zins­satz pro Jahr be­an­sprucht wer­den können.

Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG) können die zu­ste­hen­den Ver­zugs­zin­sen aus Ih­rem Brut­to­lohn be­rech­net werden. (BAG, Großer Se­nat, Be­schl. vom 07.03.2001, GS 1/00).

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ggf. sollte hier eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, es handelt sich um arbeitsrechtliche Bestimmungen.