Meine Frage: Kann man einen Arbeitgeber auffordern, Verzugszinsen auf einen ausbleibendem Lohn zu zahlen? Wenn ja, wie sollte das Anschreiben dann aussehen und wie hoch ist der Zinssatz?
Der Arbeitgeber kommt automatisch in Verzug, wenn er den „nach dem Kalender bestimmten“ Fälligkeitstermin für die Lohnzahlung verstreichen läßt. Ist im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine von § 614 BGB abweichende Regelung über die Fälligkeit der Vergütung enthalten, kommt der Arbeitgeber daher am zweiten Kalendertag des folgenden Monats mit der Lohnzahlung in Verzug.
Verzugszinsen: Dieses sieht in § 288 BGB vor, dass für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr beansprucht werden können.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können die zustehenden Verzugszinsen aus Ihrem Bruttolohn berechnet werden. (BAG, Großer Senat, Beschl. vom 07.03.2001, GS 1/00).
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ggf. sollte hier eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, es handelt sich um arbeitsrechtliche Bestimmungen.