Hallo,
angenommen, ein Arbeitnehmer hat nach Ausscheiden aus dem betrieb sein letztes Gehalt nicht bekommen und hört auch auf eine schriftliche Mahnung hin nichts von seinem ehemaligen Arbeitgeber.
Er möchte einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht einreichen (nennt man das so? )
Er fordert in dem Mahnscheid sein Bruttogehalt, ist das korrekt?
Wenn er Verzugszinsen geltend machen möchte, sind es 5% oder 8 % über dem Basiszinssatz? Ich vermute 8 %, weil kein Verbraucher beteiligt ist? Wären das dann aktuell 9,21% Verzugszinsen.
Muss man diese Zinsen extra errechnen oder reicht es in der Forderungen die Zinshöhe in Prozent anzugeben?
Vielen Dank für Antworten,
Trixi
Hallo
Er möchte einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht einreichen
(nennt man das so? )
Ja
Er fordert in dem Mahnscheid sein Bruttogehalt, ist das
korrekt?
Ja
Wenn er Verzugszinsen geltend machen möchte, sind es 5% oder 8
% über dem Basiszinssatz?
5%, http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
Muss man diese Zinsen extra errechnen oder reicht es in der
Forderungen die Zinshöhe in Prozent anzugeben?
Zinshöhe
Gruß,
LeoLo
Hi Leolo,
Muss man diese Zinsen extra errechnen oder reicht es in der
Forderungen die Zinshöhe in Prozent anzugeben?
Zinshöhe
dafür gibt es sogar einen vernünftigen Grund: Der Streit läuft ja weiter, damit auch der Zeitraum, für den die Verzugszinsen anfallen.
Gruß Ralf