Firma F bucht Jahresgebühr bei Kunden K versehentlich 2x ab. K erwähnt dies bei F und bittet um Klärung. Klärung dauert seit 2 Monaten an. Nach telefonischem Kontakt wird K mitgeteilt, dass F im Rückstand mit Bearbeitung ist, was K ja egal sein kann. Kann K gegen F Verzugszinsen geltend machen?
Grüße
Ric