Verzugszinsen, et cetera

Hallo!
Ich habe einen Fall in der Familie, wo jemand mit einer Zahlung in Verzug gekommen ist…seitdem habe ich mich mal damit auseinander gesetzt. Kann mich evtl. jemand aufklären?

Ich weiß:
-wer in Verzug mit der Zahlung kommt, muss (höchstwahrsch.) gesetzliche Verzugszinsen zahlen. Ich glaube, ca. 9%.

Ich möchte wissen:
-was darf die Bank machen, wenn der Kontoinhaber zum wiederholten Mal mit einer Zahlung in Verzug gerät? (Kein Dispokredit; Konto darf de facto nicht überzogen werden.)

  • folgender Fall: Person X hat einen Fernseher im Wert von 180€ bei Onlineshop Y gekauft und erhalten. Nach 21 Tagen wird, wie vereinbart, die Lastschrift vom Konto eingezogen. Jedoch ist das Konto nicht gedeckt, 4€ fehlen. Die Lastschrift wird ausgeführt, wird aber am nächsten Tag mangels Deckung zurückgebucht. Sofort geht Person X zur Bank, zahlt 10€ ein und tätig die Überweisung (180€ für den Fernseher) an Onlineshop Y. Akzeptiert der Shop dies wohl?
    (Rechtlcih würde ich sagen nein, moralisch ja)

Freue mich auf Antworten!

Ich möchte wissen:
-was darf die Bank machen, wenn der Kontoinhaber zum
wiederholten Mal mit einer Zahlung in Verzug gerät? (Kein
Dispokredit; Konto darf de facto nicht überzogen werden.)

Ich verstehe deine Frage jetzt wie folgt: Was darf die Bank tun, wenn der Kunde ggü. einem Dritten in Verzug gerät.

Antwort: gar nichts. Das geht die Bank aber auch nun wirklich überhaupt gar nichts an.

Akzeptiert der Shop dies wohl?

Das ist keine Rechtsfrage, sondern eher was für Hellseher. Das Problem sehe ich hier weniger in möglichen Verzugszinsen als vielmehr darin, dass durch die Rücklastschrift Kosten entstehen. Und am Kunden, der dafür allein verantwortlich ist, wird man sich wohl schadlos halten.

Levay