Hallo liebe Experten,
ich habe gelesen, dass ab dem ersten Verzugstag für offene Rechnungen im Geschäftskundenbereich ein Verzugszins von 8,12 % erhoben werden darf, ist das richtig so?
Bitte um Antworten.
Danke!
Hallo liebe Experten,
ich habe gelesen, dass ab dem ersten Verzugstag für offene Rechnungen im Geschäftskundenbereich ein Verzugszins von 8,12 % erhoben werden darf, ist das richtig so?
Bitte um Antworten.
Danke!
Hallo,
ich habe gelesen, dass ab dem ersten Verzugstag für offene
Rechnungen im Geschäftskundenbereich ein Verzugszins von 8,12
% erhoben werden darf, ist das richtig so?
im Prinzip ja, allerdings ist der Zinssatz abhängig vom sog. Basiszinssatz der Bundesbank.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug#Zinssch…
Gruß
C.
Hi,
der Einfschkeit halber, dieser Link, die Verzugszinsen sind 8 % über den Basizinssatz, sprcih 8+basiszins = Verzugszinsen HGB.