früher, vor der Euroeinführung (oder neuer Schuldrechtreform?), galten bei Zahlungsverzug bei Kreditverträgen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Gibt es diese Regelung heute in irgendeiner Form noch?
früher, vor der Euroeinführung (oder neuer
Schuldrechtreform?), galten bei Zahlungsverzug bei
Kreditverträgen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Gibt es diese Regelung
heute in irgendeiner Form noch?