Servus,
Vermieter ist eine Erbengemeinschaft (BGB?), diese vermieten ein Ladenlokal.
Die Mietzahlungen bleiben aus. Werden bei dieser Konstellation die Verzugszinsen nach BGB (Basiszins + 5 %) oder HGB (Basiszins + 8 %)berechnet?
cu naseweis
Servus,
Vermieter ist eine Erbengemeinschaft (BGB?), diese vermieten ein Ladenlokal.
Die Mietzahlungen bleiben aus. Werden bei dieser Konstellation die Verzugszinsen nach BGB (Basiszins + 5 %) oder HGB (Basiszins + 8 %)berechnet?
cu naseweis
Hallo
Vermieter ist eine Erbengemeinschaft (BGB?), diese vermieten
ein Ladenlokal.
vermutlich BGB
Die Mietzahlungen bleiben aus. Werden bei dieser Konstellation
die Verzugszinsen nach BGB (Basiszins + 5 %) oder HGB
(Basiszins + 8 %)berechnet?
Die Zinsrechnung nach HGB setzt ein geschäftliches Handeln gemäß HGB vorraus. Auf beiden Seiten muß also ein Kaufmann/Firma stehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897…
Im genanneten Fall trifft wahrscheinlich 5% + Basiszins (derzeit 0,12%) zu.
MfG Frank
Vermieter ist eine Erbengemeinschaft (BGB?), diese vermieten
ein Ladenlokal.Die Mietzahlungen bleiben aus. Werden bei dieser Konstellation
die Verzugszinsen nach BGB (Basiszins + 5 %) oder HGB
(Basiszins + 8 %)berechnet?
der verzugszins bestimmt sich nach bgb (§ 352 hgb ist ausdrücklich nicht anwendbar) :
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
die frage ist, ob ein verbraucher iSd § 13 bgb beteiligt ist, dann beträgt der zinssatz 5%-punkte über BZ, sonst § 288 Abs.2 bgb.
du musst nun selbst wissen, ob die miterben unternehmer iSd § 14 I bgb sind (gewerbliche vermietertätigkeit).
die erbengemeinschaft ist -da nicht rechtsfähig- von § 14 Abs.1 bgb jedenfalls nicht erfasst.