Verzugszinsen Nichtkaufleute die 2te

Da man wohl zu einem Artikel im Archiv nichts mehr schreiben kann, muss ich einen neuen eröffnen.

Der Fall war: Versicherung V bucht von Kunden K 2 mal Gebühr ab. K bittet um Klärung.

Was kann K tun, wenn dies jetzt seit Monaten nicht geschieht? V in Verzug setzen? wahrscheinlich nicht. Wie kann K Verzugszinsen geltend machen? Wie kann er überhaupt erstmal den zuviel gezahlten Beitrag zurückholen?

Besten Dank im Voraus

Grüße
ric

Hallo,

Was kann K tun, wenn dies jetzt seit Monaten nicht geschieht?
V in Verzug setzen? wahrscheinlich nicht. Wie kann K
Verzugszinsen geltend machen? Wie kann er überhaupt erstmal
den zuviel gezahlten Beitrag zurückholen?

wenn man sich sicher ist, daß es für die zweite Abbuchung keinen rechtlichen Grund gibt, kann man die Abbuchung mit einem formlosen Brief an sein Kreditinstitut rückgängig machen. Dazu nennt man Betrag und Datum der Buchung sowie den Namen des Einreichers. Zinsen fallen nicht an, weil die Rückbuchung zum Datum der Belastung erfolgt.

Zu prüfen wäre, ob eventuell Fristen verstrichen sind, aber ohne entsprechende Angaben, kann ich dazu nichts sagen. Zum Selbststudium sei FAQ:2934 empfohlen.

Gruß
Christian

Zinsen fallen nicht an, weil die
Rückbuchung zum Datum der Belastung erfolgt.

Was ist mit den Zinsen die mir durch den Fehlbetrag für diesen Zeitraum verloren gegangen sind?

Zu prüfen wäre, ob eventuell Fristen verstrichen :sind,

Die Falschabbuchung ist im Juli erfolgt

Zinsen fallen nicht an, weil die
Rückbuchung zum Datum der Belastung erfolgt.

Was ist mit den Zinsen die mir durch den Fehlbetrag für diesen
Zeitraum verloren gegangen sind?

Wie ich sagte: die Rückbuchung erfolgt zum Termin der Abbuchung. Einen Zinsschaden gibt es also nicht. Sollte zwischenzeitlich ein Abschluß gelaufen sein, wird dieser korrigiert, sofern halt nicht die Frist abgelaufen ist.

Zu prüfen wäre, ob eventuell Fristen verstrichen :sind,

Die Falschabbuchung ist im Juli erfolgt

Hast Du den verlinkten FAQ-Eintrag gelesen? Wenn ja, kannst Du selber herausfinden, ob die Rückbuchung noch möglich ist. Wenn nicht, dann bitte nachholen. Um die Frage zu beantworten, bräuchte ich ohnehin noch eine Information. Das können wir genauso gut abkürzen.

Gruß
Christian