Verzugszinsen Nichtkaufleute die 2te

Hallo,

Was kann K tun, wenn dies jetzt seit Monaten nicht geschieht?
V in Verzug setzen? wahrscheinlich nicht. Wie kann K
Verzugszinsen geltend machen? Wie kann er überhaupt erstmal
den zuviel gezahlten Beitrag zurückholen?

wenn man sich sicher ist, daß es für die zweite Abbuchung keinen rechtlichen Grund gibt, kann man die Abbuchung mit einem formlosen Brief an sein Kreditinstitut rückgängig machen. Dazu nennt man Betrag und Datum der Buchung sowie den Namen des Einreichers. Zinsen fallen nicht an, weil die Rückbuchung zum Datum der Belastung erfolgt.

Zu prüfen wäre, ob eventuell Fristen verstrichen sind, aber ohne entsprechende Angaben, kann ich dazu nichts sagen. Zum Selbststudium sei FAQ:2934 empfohlen.

Gruß
Christian