Verzugszinsen statt Dispozinsen ?

Hallo Forum! :wink:

Wie sieht es hinsichtlich der Zinshöhe aus, wenn die Bank einen Ratenkredit oder auch einen Dispositionsrahmen auf einem Girokonto fällig stellt, weil dieser nicht mehr getilgt wird?

Meine Frage zielt dahin, dass ich meine gehört zu haben :wink:, dass nach der Fälligstellung höchstens noch die Zinsen aus dem Verzugsschaden geltend gemacht werden dürfen, nämlich derzeit 5,00 % über dem Basiszinssatz von 1,14%, insgesamt also 6,14% anstelle der bisherigen Kredit- oder Dispozinsen. Ist das so?

Viele Grüße

Jens

Grundsätzlich richtig, aber der konkrete Fall ist zu betrachten. Siehe dazu auch:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__288.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__491.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__497.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__506.html

Gruß

Thomas