Verzugszinsen - wie berechnen?

Hallo,

ich hab da einen Auftraggeber, der mich schon seit Jahren mit verspäteten Zahlungen und Ausreden wie „Die Rechnung war hinters Regal gefallen“ nervt. Jetzt möchte ich ihm Verzugszinsen berechnen, da es sich doch um größere Beträge handelt. Kurz zur Lage: Ich bin Freiberuflerin (Einzelunternehmer), der säumige Zahler ist eine AG.

Viele Grüsse
Anna

Hallo Münchnerin,

also, falls sich der Schuldner in Verzug befindet gelten folgende Regelungen:
Endverbraucher - 5% über dem Basiszinssatz der Bundesbank
Geschäftspartner (Unternehmer- noch mal +3% (also 8%) über dem Zinsatz. Achtung, Sätze aufs Jahr (12 Monate) gesehen
Zinsätze liegen wie folgt:
1.1 - 30.06.2002 Basiszinsatz (A)=2,57 v.H, Verzugszinssatz (B) 7,57 v.H, Verugszinssatz ohen Verbraucherbeteiligung © 10,57 v.H.
1.7 - 31.12.2002 A=2,47 , B= 7,47, C = 10,47
1.1 - 30.06.2003 A=1,97 , B= 6,97 , C = 9,97

In deinem Fall ist C anzuwenden.

Ansonsten kannst du noch pauschal 5 Euro an Mahnkosten ansetzen.
Gruß
der Alex

Hallo,

wie man Verzugszinsen genau berechnet bzw. nach welchen rechtlichen Grundlagen weiss ich nicht.
Aber hast Du schon mal überlegt, welche Folgen das für Dich haben kann?
Du schreibst, Du hast einen Kunden …jahrelang.

Im nächsten Posting willst dann schreiben, hatte Erfolg und hatte einen Kunden?

Es ist doch hinreichend bekannt, dass Grossbetriebe mit den verspäteten Zahlungen immer arbeiten, ausser Du redest mit dem zuständigen Sachbearbeiter persönlich, dann bekommst dein Geld pünktlich und behälst den Kunden…meine Erfahrung.

Schau Dir mal die Zahlungsbedingungen eines unserer Automobilhersteller in Bayern an, die sind voller Vorschriften, sowas hast Du noch nicht gesehen.
Nur einen Tag zu spät die Rechnung im Monat gestellt, gilt als Eingang der Rechnung der Stichtag des darauf folgenden Monats und von da an dann 30 Tage Zahlungsziel, egal was Du angibst.
Im Prinzip wartest dort immer 2 Monate auf dein Geld.

Gruss

Gerd

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ZUsatz…
Hallo Münchnerin,

Rechtsgrundlagen:

Verzug: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung, oder aber durch Mahnung in Verzug gesetzt.
§286 ABs.3 BGB

Verzinsung der Geldschuld --> §288 Abs.1 S.1 BGB

Höhe der Verzinsung --> §288 Abs.1 S.2, bzw. Abs.2 BGB

Gruß
der Alex (Sauerländer :wink:)

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Sorry, aber…
Hallo Gerd,

Aber hast Du schon mal überlegt, welche Folgen das für Dich
haben kann?
Du schreibst, Du hast einen Kunden …jahrelang.

Im nächsten Posting willst dann schreiben, hatte Erfolg und
hatte einen Kunden?

Auf solche Kunden kann man m.M.nach verzichten.

Es ist doch hinreichend bekannt, dass Grossbetriebe mit den
verspäteten Zahlungen immer arbeiten, ausser Du redest mit dem
zuständigen Sachbearbeiter persönlich, dann bekommst dein Geld
pünktlich und behälst den Kunden…meine Erfahrung.

Auch eine Möglichkeit, aber nicht zwingend notwendig

Schau Dir mal die Zahlungsbedingungen eines unserer
Automobilhersteller in Bayern an, die sind voller
Vorschriften, sowas hast Du noch nicht gesehen.
Nur einen Tag zu spät die Rechnung im Monat gestellt, gilt als
Eingang der Rechnung der Stichtag des darauf folgenden Monats
und von da an dann 30 Tage Zahlungsziel, egal was Du angibst.
Im Prinzip wartest dort immer 2 Monate auf dein Geld.

  • Falsch, solange der Auftraggeber nicht ausdrücklich mich zu seinen AGB’s und den damit verbundenen Zahlungsbedingungen bucht, gelten meine.(Punkt)
    Also, selbstverständlich bietet das übliche Geschäftsleben nicht den Punkt „zahlbar sofort und ohne Umschweife“, also eine gewisse Toleranzgrenze, aber wie unten beschrieben, hättest du richtig gelesen - Zitat „Ausreden…“„Die Rechnung war hinters Regal gefallen“ Zitat Ende- es wurde ja schon eine Kontaktaufnahme versucht.
    Es wird im Geschäft nicht gerade „fair“ gespielt, sollte aber m.M.n. ehrlich. Ansonsten kann zumindest ich auch gerne auf solche Kunden verzichten.
    Übrigens - zeugt es nicht auch ein wenig von professionalität wenn ich mich als Gläubiger richtig verhalte? Ich denke schon, Wieviele Kleinunternehmer gehen denn jährlich in die Insolvenz durch solche Methoden? Schon mal drüber nachgedacht.

Gruß
der Alex
P.S. Wenn ich in dem Supermarkt mein täglich Eis kaufe muss ich auch sofort bezahlen.(Auch wenn mir mein Portemonaie hinters Regal gefallen ist)

Hallo, Anna,
auch wenn es wahnsinnig ärgert, ich fürchte, mit dieser Methode vergrätzt Du den Kunden endgültig.
Ich hatte eine größere Versicherungsgesellschaft als Kunden und mußte auch da immer warten, bis dmeine Rechnung zig abteilungen durchlaufen hat.
Dann habe ich das mal mit den Leuten, die für die Bezahlung der Rechnung zuständig waren, persönlich besprochen, ordentlich auf die Tränendrüse gedrückt (kleiner Selbständiger, Außenstände usw.).
Von da an dauerte es dann nur noch die halbe Zeit.
Grüße und viel Erfolg (daumendrück)
Eckard.

Hallo,

ja so hätten wir es wohl gerne mit den Grossfirmen.

Richtig ist auch, dass mancher Kleinunternehmer daran zu knappern hat.
Ich gebe in so einem Fall den Banken mehr an Schuld, denn wenn man auch die Rechnung vorlegt, geben unsere heutigen Banker nichts darauf, die wollen Geld sehen und sonst nichts.
Ich habe oft genug auf den Zahlungseingang der Grossfirmen gewartet, glaub es mir, denn Gehälter sind nun mal am Monatsende fällig, ich weiss, gerade wenn Grossprojekte laufen.

Leider habe ich aus der Praxis gesprochen, Stand Jahr 2000.
Sollte sich das alles geändert haben?
Ein Grosskonzern lässt sich die AGB’s des Kleinunternehmers aufzwingen? Mir neu.

Sollten sich die Zeiten der Beschäftigung und der Auftragslage wieder mal zum Positiven ändern, kann man vielleicht mit pünktlicher Bezahlung eventuell rechnen. Aber die Zeiten der Vollbeschäftigung und Aufträge im Überfluss sehe ich nun mal nicht so schnell.

Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass ein Grosskonzern, der Autos, Busse, Schiffe oder Panzer baut, nicht auf den Kleinunternehmer mit 10 bis 15 Mitarbeitern angewiesen ist.

Es warten halt am Tor genügend, die auch gerne für diesen Konzern arbeiten wollen, können.

Meine Erfahrung zeigte ganz einfach, akzeptier die Einkaufsbedingungen und dann hast den Auftrag, wenn sonst nichts dagegen spricht.

Ich musste sogar auf Entwicklungen Rabatte geben, bekam der Auftraggeber auch, nachdem ich das vorher draufgepackt habe, Realität.

Gruss

Gerd

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So sieht’s aus

Wieviele Kleinunternehmer gehen denn jährlich in die Insolvenz
durch solche Methoden? Schon mal drüber nachgedacht.

Alex hat Recht. So ist es. Und jeder, der groß tönt: Akzeptier halt, oder Du bist den Kunden los - mit dem unterhalte ich mich gerne noch mal in fünf Jahren.

Besagter Kunde zahlt bereits seit Jahren erst drei - vier Monate nach Zahlungstermin. Mal ist die Rechnung hinters Regal gefallen, mal ganz weggekommen, mal ist sie „falsch formatiert“, mal hat die Buchhaltung leider Urlaub … langsam hab ich es satt. Ich muss in Vorleistung gehen, rechne erst nach Projektende ab und darf dann Ende Januar auf die Bezahlung einer Rechnung vom Oktober warten. Noch mal ganz deutlich:

Wieviele Kleinunternehmer gehen denn jährlich in die Insolvenz
durch solche Methoden? Schon mal drüber nachgedacht.

Grüsse
Anna

Geschäftspartner…
Hallo Gerd,

ja so hätten wir es wohl gerne mit den Grossfirmen.

Ich gebe in so einem Fall den Banken mehr an Schuld, denn wenn
man auch die Rechnung vorlegt, geben unsere heutigen Banker
nichts darauf, die wollen Geld sehen und sonst nichts.

Na klar, und ich auch. (Punkt) :smile:
Anmerkung hierzu: Geschäftspartner und Schuldner (Schuldige??) ist mein Geschäftspartner und NICHT die Bank.

Ich habe oft genug auf den Zahlungseingang der Grossfirmen
gewartet, glaub es mir, denn Gehälter sind nun mal am
Monatsende fällig, ich weiss, gerade wenn Grossprojekte
laufen.

Ähm, ich bekomme KEIN Gehalt! Ich bin selbständig und schreibe Rechnungen. Ich bekomme Honorare. Ist ein kleiner aber sehr feiner Unterschied

Leider habe ich aus der Praxis gesprochen, Stand Jahr 2000.
Sollte sich das alles geändert haben?
Ein Grosskonzern lässt sich die AGB’s des Kleinunternehmers
aufzwingen? Mir neu.

Es geht hier nicht um aufzwingen.
Das ist die allgemeine Rechtsprechung und Gesetzesgrundlage. In diesen Dingen sollte ich mich als Unternehmer schon eine wenig auskennen. Es kommt immer auf die kleinen Formulierungen oder deren weglassen bei Aufträgen und/oder Auftragsbestätigungen an.
Ich arbeite auch für diverse Großkonzerne, z.B. Die deutsche Telekom, T-System oder aber auch Ford AG.
Wer den anderen Unternehmer beauftragt, beauftragt ihn, wenn nicht ausdrücklich vereinbart zu seinen AGB.

Sollten sich die Zeiten der Beschäftigung und der Auftragslage
wieder mal zum Positiven ändern, kann man vielleicht mit
pünktlicher Bezahlung eventuell rechnen. Aber die Zeiten der
Vollbeschäftigung und Aufträge im Überfluss sehe ich nun mal
nicht so schnell.

Ich „rechne“ schon immer mit der pünklichen Bezahlung. Ich liefere ja auch immer pünklich. Einfach, aber klar strukturiert.

Wir sind uns doch hoffentlich einig, dass ein Grosskonzern,
der Autos, Busse, Schiffe oder Panzer baut, nicht auf den
Kleinunternehmer mit 10 bis 15 Mitarbeitern angewiesen ist.

Na sicher ist er das.
Stell dir mal vor, tatsächliches Beispiel, Großkonzern, Maschinenhersteller, neue Maschine (neuheit), auf dem Wege nach Afrika, einen Tag Zeit sie im Studio zu fotografieren anschl. wird sie verschifft und ist mehrere Monate auf See, und der Fotograf sagt:„och nö, heut nicht“.
Eine zweite Möglichkeit gibt es nicht und die Messe ist nächste Woche:
Alles klar.

Es warten halt am Tor genügend, die auch gerne für diesen
Konzern arbeiten wollen, können.

Und genau da denke ich, und hoffentlich auch noch viele mehr als die, welche ich sowieso schon kenne, gaaaanz anders.
Da trennt sich die Spreu vom Weizen.
Wer professionelle Arbeit haben will, der sollte auch professionell Geschäfte betreiben.
Und dazu gehört auch das einhalten von Vereinbarungen. (Punkt) Welche und wie ich sie treffe, das steht auf einem anderen Blatt.

Meine Erfahrung zeigte ganz einfach, akzeptier die
Einkaufsbedingungen und dann hast den Auftrag, wenn sonst
nichts dagegen spricht.

Tja, da kann ich nur sagen-schade. Tut mir leid um dich.

Ich musste sogar auf Entwicklungen Rabatte geben, bekam der
Auftraggeber auch, nachdem ich das vorher draufgepackt habe,
Realität.

Na sicher, Handeln und Ver-handeln gehört zum Gecshäft. Das wird doch überall einkalkuliert.(Zumindest bei mir)

Gruß
der Alex

Hallo Alex,

ruhig Blut…:smile:

Ihr habt doch beide recht. Natürlich gehört zum Geschäftmachen Fairness von beiden Seiten dazu und die 3 oder 4 Monate von Anna gehören da sicher nicht dazu. Und natürlich darf man es auch krachen lassen (mit dem Risiko natürlich, den Kunden verloren zu haben)

Aber auch Gerd hat mit seiner Warnung natürlich recht. Wenn ich ein Zahlungsziel 8 Tage ausmache mit einem Grosskonzern, dann ist es schlicht naiv, zu meinen, das würde klappen. Die Rechnung geht im Zweifelsfall über 10 Tische und das dauert halt.

Und in einem solchen Fall hilft (bei sonstiger funktionierender Geschäftsbeziehung) ein netter Anruf an der richtigen Stelle deutlich weiter als eine Mahnung, die ebenfalls über 10 Tische (inkl. der Rechtsabteilung!) geht.

Grüße
Jürgen

Hi!

Wenns vornerum net geht nimmt man halt den Hintereingang ;o))

Schlag etwas uf den Preis drauf - gewähr dafür aber Skonto bei Bezahlung bis…

Gruß

Bernd