Verzugszinsen

Hallo,

ab wann muß eine Versicherung Verzugszinsen bezahlen, wenn sie die fällige Schadenszahlung nicht leistet und wie hoch ist diese?

Wo steht das? Im VVG oder in den Vertragsbedingungen?

Danke für Infos.

Gruß
Joachim

Hi, Joachim!

ab wann muß eine Versicherung Verzugszinsen bezahlen, wenn sie
die fällige Schadenszahlung nicht leistet und wie hoch ist
diese?

Deine Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.

Hierzu mal ein Zitat aus dem VVG:
VVG - § 11. [Fälligkeit der Geldleistungen des Versicherers]
(1) Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig.
(2) Sind diese Erhebungen bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls nicht beendet, so kann der Versicherungsnehmer in Anrechnung auf die Gesamtforderung Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat.
(3) Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange die Beendigung der Erhebungen infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers gehindert ist.
(4) Eine Vereinbarung, durch welche der Versicherer von der Verpflichtung, Verzugszinsen zu zahlen, befreit wird, ist unwirksam.

Zitatende.

Also nochmal auf Deutsch: In dem Moment, in dem eindeutig die Leistungspflicht seitens des Versicherers und zusätzlich die Höhe der Zahlung ebenfalls feststeht, ist die Zahlung auch fällig. Zahlt der Versicherer dann nicht, gerät er jedoch nicht automatisch in Verzug. Dazu müßtest Du ihn erstmal in Verzug setzen. Dazu schreibe am besten einen Brief und verweise auf den §284 BGB. Die Höhe eventueller Verzugszinsen richtet sich nach §288 BGB.

Wo steht das? Im VVG oder in den Vertragsbedingungen?

Zum Teil im VVG, zum Teil im BGB. Wenn Du noch weitere Fragen hast, mail mir einfach.

Danke für Infos.

Gern geschehen.

So long.
Mathias