Verzugszinsenberechnung im Mahnbescheid

Hallo,

ich habe meinen ersten Mahnbescheid bekommen und auch schon der Forderung widersprochen.
Auf dem Formular werden bei einer Hauptforderung von € 33,35 in Verzug seid 29.9 Verzugszinsen (Manhnbescheid vom 18.11.02 also genau 50 Tage über € 76,60 da Forderung 33,35 und € 43,25 Kosten des Verfahren)) € 7,47 Zinsen geltend gemacht.

Also bin ich da bei 161 % Zinssatz herauskommen, was aber nicht stimmen kann, oder ?

Hallo Mark,
nein, EUR 7,47 an Zinsen kann in Deinem wohl Fall nicht stimmen - da hat sich wahrscheinlich jemand beim Ausfüllen des Mahnbescheids verhauen, der Gläubiger meint mit 7,47 vermutlich den gesetzlichen Verzugszinssatz, der derzeit 7,47% p.a. (5% über dem Basiszinssatz, der noch bis 31.12.2002 bei 2,47% liegt) beträgt. Siehe auch http://www.basiszinssatz.de
Gruß, Twoolie