Verzugszinssatz - welche Höhe?

Guten Tag,

Partei A ist selbstständig und hat vor einiger Zeit für einen Auftraggeber B Dienstleistungen erbracht und diese auch in Rechnung gestellt. Da auf Rechnungen und Anrufe aber keine Zahlung folgte und auch 2 Mahnungen nichts genützt haben wird A nun einen Mahnbescheid beantragen.
A möchte Verzugszinsen geltend machen.
Sind es in seinem Fall die ca 5% (Verbrauchergeschäft) oder ca 8% (Handelsgeschäft)?
Und welches Gericht ist in diesem Falle zuständig?

Vielen Dank
Genjul

Sind es in seinem Fall die ca 5% (Verbrauchergeschäft) oder ca
8% (Handelsgeschäft)?

Die Antwort findet sich in § 288 BGB. Wenn kein Verbraucher beteiligt ist und es sich um eine Entgeltforderung handelt (was hier dann ja wohl der Fall ist), dann gilt der höhere Zinssatz. Das sind allerdings nicht acht Prozent, sondern acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ob ein Verbraucher beteiligt ist, hast du uns nicht mitgeteilt.

Und welches Gericht ist in diesem Falle zuständig?

Die Zuständigkeit hängt vom Gegenstandswert ab. Bis 5.000,00 Euro ist das Amtsgericht, sonst das Landgericht zuständig.

Hi,

damit es für dich einfacher wird das Ganze zu berechen hält das Internett einen tollen Rechner nebst Zinsen bereit

http://basiszinssatz.info/