Hallo,
okay, danke, jetzt wird´s klarer.
Wenn das Finanzamt sich nicht an den Bevollmächtigen (den Lohnsteuerhilfeverein) direkt wendet, der hoffentlich beim Finanzamt auch eine Vollmacht vorgelegt hat, so verstößt das Finanzamt gegen § 80 Absatz 3 Abgabenordnung (AO).
Der Steuerpflichte selbst soll nur dann direkt kontaktiert werden, wenn dies zur Aufklärung unbedingt notwendig ist.
Wendet sich das Finanzamt direkt an den Steuerpflichtigen so hat das Finanzamt den Bevollmächtigten davon zu unterrichten.
Diese Argumentation sollte der Lohnsteuerhilfeverein mal dem Finanzamt um die Ohren hauen.
Hier liegt nämlich eine falsche Adressierung vor und diese kann für das Finanzamt nur Nachteile bringen.
§ 122 der AO regelt, dass Steuerbescheide immer dem Empfangsbevollmächtigen zuzusenden sind.
Der falsch adressierte Steuerbescheid entwickelt zwar Rechtskraft, er wird aber erst 1 Monat nach Bekanntgabe an den Empfangsbevollmächtigten rechtskräftig. Eine solche Verlängerung von Einspruchsfristen liegt sicher nicht im Interesse des Finanzamts.
Auch bei einfachen Anfragen setzt das Finanzamt gerne Fristen. Diese können zwar nicht gesetzlich verfallen, sie entfalten im Falle einer falschen Adressierung aber auch keine Rechtswirkung und sind nicht einzuhalten.
Wenn das Finanzamt also weiterhin den Empfangsbevollmächtigen übergeht, so sollte das Finanzamt schriftlich auf alle möglichen Nachteile die der Finanzverwaltung dadurch entstehen hingewiesen werden.
So gesehen könnte man bei diesem Spiel das Finanzamt auch richtig ärgern, indem man den Bevollmächtigen immer erst kurz nach Fristablauf (den ja nur das Finanzamt unterstellt) reagieren lässt.
Macht dem Sachbearbeiter viel Aufwand, viel Papier, kostet den Staat Geld und recht bekommt in diesen Fällen immer der Steuerpflichtige.
Bei mehrmaligem Verstoß ist die Dienstaufsichtsbeschwerde kein falscher Weg, auch die Einschaltung des Vorgesetzten kann zu Lösungen führen.
Was immer etwas bringt ist ein Schreiben direkt an den Vorsteher (Amtsleiter) des Finanzamts, dies sorgt nämlich dafür, dass der zuständige Bearbeiter zu einem höchst unangenehmen Termin beim Amtsleiter zitiert wird.
Und wehe dem Sachbearbeiter, so ein Gespräch ist in einem Wiederholungsfall nötig.
Zu den verlornenen Belegen:
Wo gehobelt wird fallen Späne, klar. Das Gesamtbild lässt hier aber eine Schlamperei des Finanzamts vermuten, also könnte man genau auflisten, welche Belege verloren gegangen sind. Hieraus ließe sich unter Umständen ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Finanzamt ableiten, man stelle sich nämlich nur mal vor, es wären beispielsweise Garantiebelege dabei. Da man diese Rechnung nicht mehr vorlegen kann, erlischt die Garantie und eine Reparatur müsste aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Und das ist noch ein relativ harmloses Szenario.
So, ich hoffe, damit ist klar, dass ich durchaus gewillt bin, zu helfen.
Gruß
Lawrence