Hallo,
folgenden Fall angenommen:
Eine Mutter gibt in ihrer Steuererklärung die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen an, da sie ihren Sohn, der studiert, finanziell unterstützt.
Welche Randbedingungen gelten hier, damit sie so vorgehen kann?
Gilt der Sohn auch noch als hilfsbedürftig, wenn er:
a) ca. 12.000 EUR pro Jahr hinzuverdient
b) ein zu versteuerndes Einkommen von 5000 EUR/Jahr hat
Danke für die Einschätzungen.
Grüße
Hallo!
Kindergeld wird der Sohn ja nicht mehr beziehen, oder?
Wodurch kommt die Differenz zwischen 12.000 € Verdienst und 5000 € zu verst. Einkommen zustande? Dürften ja wohl nicht alles Versicherungen sein? Oder sind da Studienkosten dabei?
Gruß
Jörg
Hallo,
vor über 10 Jahren habe ich mal an einem oberbayrischen Finanzamt gehört, dass Kinder nur über die Kinderfreibeträge (bzw. jetzt das Kindergeld) steuerlich abgesetzt werden können, nicht als sonstige agB, da die Vorschriften zur steuerlichen Förderung von Kindern als „lex specialis“ denen zur Förderung hilfsbedürftiger Personen vorgehen und daher bei fehlenden Voraussetzungen nicht durch diese „lex generalis“ ersetzt werden können.
Kann mich nicht dafür verbürgen, dass es (noch) so ist - aber logisch klangs schon.
Gruß,
Markus
Sie darf für den Sohn kein KiGe bekommen, der Sohn darf keine eigenen Einkünfte und Bezüge über 624 und kein eigenes Vermögen über 15000 haben.
a) ca. 12.000 EUR pro Jahr hinzuverdient
Nein
b) ein zu versteuerndes Einkommen von 5000 EUR/Jahr hat
Nein
Hallo,
vor über 10 Jahren habe ich mal an einem oberbayrischen
Finanzamt gehört, dass Kinder nur über die Kinderfreibeträge
(bzw. jetzt das Kindergeld) steuerlich abgesetzt werden
können, nicht als sonstige agB, da
…das so im § 33a (1) EStG steht.
Danke an alle… habe es verstanden!
Besten Dank an alle