Hallo Wissende,
wer weiss Rat:
ein Mann übersiedelte vor vielen Jahren auf Grund seiner Heirat nach Deutschland. Aus dieser Ehe gibt es zwei erwachsene Kinder, nennen wir sie A und B. Aus einer späteren nichtehelichen Beziehung gibt es noch ein erwachsenes Kind, sagen wir mal C.
Dieser Mann mied den Kontakt mit seine Eltern, erst nach dessen Tod nahm er wieder Kontakt mit seiner Schwester auf. Plötzlich und unerwartet starb er vor ca. 3 Jahren.
Etwa 1 Jahr später bat die Schwester ihre Tochter, wohnhaft in D, eine Kopie der Sterbeurkunde zu besorgen, da sie diese in ihre Heimatland für irgendwelche Dokumente im Zusammenhang der Hinterlassenschaft der Eltern benötigte. Darauf hin nahm die Tochter schriftlichen Kontakt mit der entsprechenden Behörde in D auf. Diese informierte Kind A und es fand ein Treffen zwischen beiden Kusinen (Kind A und die Tochter). Dabei erfuhr die Tochter, dass die Kinder die Erbschaft ausgeschlagen haben (wahrscheinlich wg. Schulden des Vaters).
Die Schwester des Mannes benötigt immer noch eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde und jetzt zusätzlich die Bescheinigung aller Erben dass sie die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Weißt jemand wie man diese Papiere besorgen kann? Die Tochter fühlt sich sehr unwohl dabei, Menschen die zwar mit ihr verwandt sind, aber aus welchen Gründen auch immer keine Beziehung zu der Verwandtschaft pflegen wollen, mit Bitten zu überfallen. Es wäre ihr lieber sich an die Behörden zu wenden. Braucht sie die Zustimmung der Kinder A, B und C? (Hoffentlich nicht, sie selbst kennt nur den Vornamen von Kind C, und A und B haben keinen Kontakt mit C).
Ich danke Euch.
Julia