Hallo liebe Gemeinde!
Mal angenommen jemand würde in der E-Bucht einen Fahrradrahmen mit Federgabel für einen günstigen Preis ersteigern (von Privat). Im Angebot ist das Set unter anderem als „Erstklassiger Zustand“ und „wenig bewegt“ beschrieben.
Was währe wenn sich das vermeintliche „Schnäppchen“ als „Flop“ entpuppt?
Also z.B. mit haufenweise Korrosionspuren unter dem Lack sowie Rost an den Metallteilen, verschiedenen Schauben wären „rundgedreht“. Und wenn dann z.B. noch die Zuganschläge (Führungen für die Brems- und Schaltzüge)gewaltsam geöffnet/beschädigt wurden (vom Vorbesitzer).
Um das ganze auf die Spitze zu treiben würde dann beim Versuch die Federgabel (mit Luft als Federmedium)zu befüllen, das Befüllventil ABREIßEN (beim entfernen der Ventilkappe!!!).
Mal angenommen der Verkäufer hätte sich bereiterklärt das Rahmenset zurück zu nehmen, MUSS DER KÄUFER für den Schaden an der Federgabel haften/aufkommen und in welchem Umfang?
Angenommen in der E-Bucht Auktion wurde die Gewährleistung NICHT ausdrücklich Ausgeschlossen.