Verzwickte GEZ-Geschichte

Ups…
Hallo,

(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann
die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von
der Rundfunkgebührenpflicht befreien.

herzlichen Dank, das war mir neu.
Ziehe meinen Einwand hiermit zurück.
Gruß
loderunner

Was macht die GEZ denn eigentlich in der Praxis bei Leuten,
die leugnen ein (bzw. weitere zahlungspflichtige)
Empfangsgerät(e) zu besitzen?

Theoretisch: Verwaltungszwangsverfahren.
Praktisch: Zwangsanmeldung. Die GEZ ist kein Verein, bei dem man nach Lust und Laune Mitgied wird oder eben nicht, falls Geräte vorhanden sind besteht die Pflicht, sie anzumelden. Deswegen ist grundsätzlich die Unterschrift auf der Anmeldung nicht zwingend, sie macht die Sache für die GEZ nur einfacher.

Gegen die Anmeldung ohne Unterschrift kann man dann Widerspruch einlegen und damit kämen wir dann wieder zur EV…

Sie dürfen ja nicht über die
Türschwelle

Das stimmt so nicht. Natürlich kann man nem GEZ’ler auch nett begegnen und ihn sogar auf einen Kaffee in die Wohnung bitten - kein Problem. Er darf Wohnung / Haus nur nicht gegen den Willen des dort lebenden betreten.

und für einen Durchsuchungsbefehl wirds ja wohl
nicht reichen.

Nein, weil Schwarzsehen ist nur eine Ordnungswidrigkeit ist.

Was würde die GEZ aller Wahrscheinlichkeit nach tun, wenn ich
eine Schenkunsurkunde beilege, welche belegt, dass ich das
Gerät vor meiner zahlungspflicht meinem Vater geschenkt habe.

Wie gesagt ist unwichtig, wer das Gerät gekauft hat, es kommt darauf an, wer es bereithält. Geräte, die du in einem Raum bereithält, in dem überwiegend nur du dich aufhälst (dein Zimmer in der Wohnung deiner Eltern) sind für dich anmeldepflichtig.

Es gibt dazu sogar ein (leider inzwischen recht altes, aber afaik noch aktuelles) Urteil vom BayVGH (Urteil vom 30.06.1981 - 8 B 80 A. 1575 (BayVBl. 1982,52)), in dem es heißt:

Ein Rundfunkgerät wird von demjenigen zum Empfang bereitgehalten, der das maßgebliche Nutzungs- und Bestimmungsrecht über das Empfangsgerät tatsächlich ausübt. Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist.
http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/114499.html#absatz5

Grüße,
Sue

Hi,

da es hier gerade so gut passt, möchte ich eine Frage loswerden. Ich bin Bafög-Empfänger, habe einen Fernseher, bin aber nicht angemeldet. Kann das zu ernsthaften Problemen führen (ich mach Tür auf, GEZ-„Mensch“ steht vor der Tür und sieht meinen Fernseher) oder könnte ich im Falle eines Falles einfach den Bafög-Bescheid vorzeigen und wäre aus dem Schneider?
Mit anderen Worten: „Muss ich mich vorsichtshalber bei dem Blutsaugerverein melden oder geht das sowieso klar da ich Bafög Empfänger bin?“

Gruss
Marco

(…)Beantragen muss man die Befreiung trotzdem, rückwirkend geht auch in Zukunft nichts.(…)

siehe: http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

d.h. auch als bafög-empfänger musst du dich befreien lassen. ansonsten wirst du nachzahlen müssen, denn eine rückwirkende befreiung ist nicht möglich. musst ja aber nicht erwähnen, dass du schon vor deiner befreiung einen fernseher hattest…

Ähm, nun gut. Dann geh ich mal meinen heute gerade erst gebraucht gekauften (leider ohne Rechnung) Fernseher morgen anmelden.

Gruss
Marco

Hallo,

da es hier gerade so gut passt, möchte ich eine Frage
loswerden.

ja, es passt so gut, dass du deine Frage erst gar nicht hättest stellen müssen, wenn du dir mal die Antworten durchgelesen hättest.

Ich bin Bafög-Empfänger, habe einen Fernseher,

Also gebührenpflichtig.

bin
aber nicht angemeldet.

Also bist du Schwarzseher.

Kann das zu ernsthaften Problemen
führen

Ja, weil die GEZ inzwischen Gebühren quasi unbegrenz nachfordern kann (früher „nur“ 4 Jahre).

(ich mach Tür auf, GEZ-„Mensch“ steht vor der Tür und
sieht meinen Fernseher) oder könnte ich im Falle eines Falles
einfach den Bafög-Bescheid vorzeigen und wäre aus dem
Schneider?

Geräte sind immer anmeldepflichtig. Aufgrund dessen, dass du Bafög beziehst könntest du dich (wahrscheinlich) von der Gebührenpflicht befreien lassen aber anmelden musst du deine Geräte trotzdem. Und das steht jetzt nicht zum ersten Mal in diesem Artikelbaum…

Gruß,
Sue

1 „Gefällt mir“

Asche auf mein Haupt. Weiter unten steht sogar die gleiche Frage 1:1.

Gruss
Marco