Was macht die GEZ denn eigentlich in der Praxis bei Leuten,
die leugnen ein (bzw. weitere zahlungspflichtige)
Empfangsgerät(e) zu besitzen?
Theoretisch: Verwaltungszwangsverfahren.
Praktisch: Zwangsanmeldung. Die GEZ ist kein Verein, bei dem man nach Lust und Laune Mitgied wird oder eben nicht, falls Geräte vorhanden sind besteht die Pflicht, sie anzumelden. Deswegen ist grundsätzlich die Unterschrift auf der Anmeldung nicht zwingend, sie macht die Sache für die GEZ nur einfacher.
Gegen die Anmeldung ohne Unterschrift kann man dann Widerspruch einlegen und damit kämen wir dann wieder zur EV…
Sie dürfen ja nicht über die
Türschwelle
Das stimmt so nicht. Natürlich kann man nem GEZ’ler auch nett begegnen und ihn sogar auf einen Kaffee in die Wohnung bitten - kein Problem. Er darf Wohnung / Haus nur nicht gegen den Willen des dort lebenden betreten.
und für einen Durchsuchungsbefehl wirds ja wohl
nicht reichen.
Nein, weil Schwarzsehen ist nur eine Ordnungswidrigkeit ist.
Was würde die GEZ aller Wahrscheinlichkeit nach tun, wenn ich
eine Schenkunsurkunde beilege, welche belegt, dass ich das
Gerät vor meiner zahlungspflicht meinem Vater geschenkt habe.
Wie gesagt ist unwichtig, wer das Gerät gekauft hat, es kommt darauf an, wer es bereithält. Geräte, die du in einem Raum bereithält, in dem überwiegend nur du dich aufhälst (dein Zimmer in der Wohnung deiner Eltern) sind für dich anmeldepflichtig.
Es gibt dazu sogar ein (leider inzwischen recht altes, aber afaik noch aktuelles) Urteil vom BayVGH (Urteil vom 30.06.1981 - 8 B 80 A. 1575 (BayVBl. 1982,52)), in dem es heißt:
Ein Rundfunkgerät wird von demjenigen zum Empfang bereitgehalten, der das maßgebliche Nutzungs- und Bestimmungsrecht über das Empfangsgerät tatsächlich ausübt. Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Rundfunkgerätes ist.
http://www.mdr.de/rundfunkgebuehren/114499.html#absatz5
Grüße,
Sue