Hallo,
ich habe derzeit ein Problem mit meiner eventuellen Zahlungspflich bei der GEZ.
Also vor ca. 3 Wochen war ein Gebühreneintreiber bei meiner STIEFMUTTER und ließ sich von ihr ein Formular unterschrieben welches besagte, dass ich einen Fernseher besitze.
Nun kam natürlich prompt die Zahlungsaufforderung.
Da ich jedoch derzeit Student bin, wäre ich auf jeden Fall nicht zahlungspflichtig, sofern ich einen Antrag stellen würde bzw. gestellt hätte
Nun weiß ich allerdings auch, dass eine nachträgliche Befreiung nicht möglich ist.
Meine Fragen nun:
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Ist der „Vertrag“ mit der GEZ rechtskräftig? Ich bin volljährig und meine Stiefmutter ist nicht verwandt mit mir; ist sie dennoch berechtigt einen Vertrag für mich zu unterschrieben? Oder muss die GEZ mir einen neuen schicken?
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Was wäre wenn ich gar keinen Fernseher habe und meine Stiefmutter mich fälschlicherweise angemeldet hat (Missverständnis, Sie hasst mich, Sie kann einen Fernseer nicht vom Monitor unterscheiden *g* gäb ja einige interessante Erklärungsmöglichkeiten) und ich dann nachträglich eine Befreiung beantrage für ein Gerät dass ich mir erst hinterher anschaffen werde.
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Laut GEZ beginnt die Gebührenpflicht ja mit Besitz eines Gerätes. Ist dann z.b. ein langzeitarbeitsloser 20-jähriger mit TV im Zimmer zahlungspflichtig bis er der GEZ seine Zahlungsbefreiung gesendet hat(da können ja aus Unwissenheit ziemliche Beträge zusammen kommen)?
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Welchen Beweis benötige ich als Student, wenn ich keine Bafög beziehe?
mfg
neocTron
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