Verzwickte GEZ-Geschichte

Hallo,

ich habe derzeit ein Problem mit meiner eventuellen Zahlungspflich bei der GEZ.

Also vor ca. 3 Wochen war ein Gebühreneintreiber bei meiner STIEFMUTTER und ließ sich von ihr ein Formular unterschrieben welches besagte, dass ich einen Fernseher besitze.
Nun kam natürlich prompt die Zahlungsaufforderung.
Da ich jedoch derzeit Student bin, wäre ich auf jeden Fall nicht zahlungspflichtig, sofern ich einen Antrag stellen würde bzw. gestellt hätte

Nun weiß ich allerdings auch, dass eine nachträgliche Befreiung nicht möglich ist.

Meine Fragen nun:

  1. Ist der „Vertrag“ mit der GEZ rechtskräftig? Ich bin volljährig und meine Stiefmutter ist nicht verwandt mit mir; ist sie dennoch berechtigt einen Vertrag für mich zu unterschrieben? Oder muss die GEZ mir einen neuen schicken?

  2. Was wäre wenn ich gar keinen Fernseher habe und meine Stiefmutter mich fälschlicherweise angemeldet hat (Missverständnis, Sie hasst mich, Sie kann einen Fernseer nicht vom Monitor unterscheiden *g* gäb ja einige interessante Erklärungsmöglichkeiten) und ich dann nachträglich eine Befreiung beantrage für ein Gerät dass ich mir erst hinterher anschaffen werde.

  3. Laut GEZ beginnt die Gebührenpflicht ja mit Besitz eines Gerätes. Ist dann z.b. ein langzeitarbeitsloser 20-jähriger mit TV im Zimmer zahlungspflichtig bis er der GEZ seine Zahlungsbefreiung gesendet hat(da können ja aus Unwissenheit ziemliche Beträge zusammen kommen)?

  4. Welchen Beweis benötige ich als Student, wenn ich keine Bafög beziehe?

mfg
neocTron

Hi

Soviel ich weiss gibt es die GEZ Befreiung als Student nur, wenn man Bafög bezieht, sonst nicht.

Gruß
diemaus

Da ich jedoch derzeit Student bin, wäre ich auf jeden Fall nicht zahlungspflichtig,

Guten Morgen,
Falsch.
Bei Studenten Befreiung nur für BaFög Bezieher.

Siehe auch den Link : http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

Uwe H.

Hallo

  1. Laut GEZ beginnt die Gebührenpflicht ja mit Besitz eines
    Gerätes. Ist dann z.b. ein langzeitarbeitsloser 20-jähriger
    mit TV im Zimmer zahlungspflichtig bis er der GEZ seine
    Zahlungsbefreiung gesendet hat(da können ja aus Unwissenheit
    ziemliche Beträge zusammen kommen)?

Unwissenheit schützt aber nicht vor dem Bezahlen…

und da du als Student ohne Bafög eh zahlen musst, ist dat Argument eh hinfällig

  1. Welchen Beweis benötige ich als Student, wenn ich keine
    Bafög beziehe?

Wie die anderen schon gesagt haben, gar keine

mfg
neocTron

LG
Mikesch

Hallo

Also vor ca. 3 Wochen war ein Gebühreneintreiber bei meiner
STIEFMUTTER und ließ sich von ihr ein Formular unterschrieben
welches besagte, dass ich einen Fernseher besitze.
Nun kam natürlich prompt die Zahlungsaufforderung.
Da ich jedoch derzeit Student bin, wäre ich auf jeden Fall
nicht zahlungspflichtig, sofern ich einen Antrag stellen würde
bzw. gestellt hätte

Nun weiß ich allerdings auch, dass eine nachträgliche
Befreiung nicht möglich ist.

Meine Fragen nun:

  1. Ist der „Vertrag“ mit der GEZ rechtskräftig? Ich bin
    volljährig und meine Stiefmutter ist nicht verwandt mit mir;
    ist sie dennoch berechtigt einen Vertrag für mich zu
    unterschrieben? Oder muss die GEZ mir einen neuen schicken?

Ich bezweifle das das ein Vertrag war, eher eine … „unterschriebene Zeugenaussage“. Auf Grund dieser Aussage kann die GEZ dich ohne dein zutun anmelden, ein von dir unterschriebener „Vertag“ ist nicht zwangsläufig nötig (es ist eh kein Vertrag, die Gebührenpflicht besteht eh (oder auch nicht :smile: )).

  1. Was wäre wenn ich gar keinen Fernseher habe und meine
    Stiefmutter mich fälschlicherweise angemeldet hat
    (Missverständnis, Sie hasst mich, Sie kann einen Fernseer
    nicht vom Monitor unterscheiden *g* gäb ja einige interessante
    Erklärungsmöglichkeiten) und ich dann nachträglich eine
    Befreiung beantrage für ein Gerät dass ich mir erst hinterher
    anschaffen werde.

Ok, du bist nun zwangsangemeldet. Du musst widersprechen das der Sachverhalt falsch ist, und du nicht gebührenpflichtig bist. Sowie ich die Sache sehe, bist du „beweisspflichtig“ (bin aber nicht sicher).
Das hat aber nichts mit einer nachträglichen Befreiung zu tun. Du verneinst die aktulle Gebührenpflicht, und müsstest dich später, wenn du dir einen Fernseher anschaffst einfach normal anmelden.
Falls du befreit werden kannst, am besten vor dem Kauf die Belege besorgen und zusammen mit der Anmeldung einreichen, eine nachträgliche Befreiung (auch wenn der Grund schön vorher besteht) ist nicht möglich.

  1. Laut GEZ beginnt die Gebührenpflicht ja mit Besitz eines
    Gerätes. Ist dann z.b. ein langzeitarbeitsloser 20-jähriger
    mit TV im Zimmer zahlungspflichtig bis er der GEZ seine
    Zahlungsbefreiung gesendet hat(da können ja aus Unwissenheit
    ziemliche Beträge zusammen kommen)?

Siehe oben. Erst ab Zusendung der Info/Belege an die GEZ gilt die Befreiung.

Gruß, DW.

Hallo auch,

  1. was den „Vertrag“ betrifft - die GEZ braucht lediglich eine Vermutung bzw. Annahme, dass ein Fernsehgerät benutzt wird. Durch die Angaben Deiner Stiefmutter wurde sie darin bestätigt. Es liegt nun an Dir, das Gegenteil zu beweisen. Ich würde auf jeden Fall Einspruch einlegen (wenn da wirklich kein Empfangsgerät ist.
    Die GEZ schließt keine Verträge - Du bist zur Zahlung verpflichtet.

  2. siehe 1.

  3. soweit nachweislich ein Empfangsgerät vorhanden war - ja. Bei den Anmeldeunterlagen ist eine Erklärung anbei, der man die Befreiungsumstände entnehmen kann.

  4. Trotz BaföG mußte ich damals einen Bescheid der Sozialbehörde über mein geringes Einkommen beifügen.

Jeder muß selbst wissen, was er riskiert.
Gruß
Josy

Hallo,

mir stellt sich die Frage wie man denn beweist das man KEIN Empfangsgerät hat. Bei einem angemeldeten Ortstermin?

Tüssi

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Hallo,

mir stellt sich die Frage wie man denn beweist das man KEIN
Empfangsgerät hat. Bei einem angemeldeten Ortstermin?

i.d.R. schickt die GEZ eine eidesstattliche Versicherung, die der „Beschuldigte“ zu unterschreiben hat. Sinngemäß steht drin, dass man nie unangemeldete Geräte hatte (1), man zukünftig keine haben wird (2) und dass man bereit ist das jederzeit (3) von einem Rundfunkgebührenbeauftragten überprüfen zu lassen.

(1): Völlig ok.
(2): In die Zukunft sehen muss man schon können…
(3): Es ist imho völlig inakzeptabel der GEZ für „immer“ ein quasi uneingeschränktes Zugangsrecht zur eigenen Wohnung zu erteilen.

Grüße,
Sue

eine eidesstattliche Versicherung

Würde ich für die GEZ im Leben nicht unterschreiben - wenn ich denen in einem normalen Brief (mit Unterschrift) mitteile, daß ich keine empfangsbereiten Geräte besitze, reicht dies meiner Meinung nach vollkommen aus.

Die Beweispflicht liegt hier bei der GEZ - sollen die dann doch gucken, wie sie mir das Gegenteil beweisen, wenn sie meinen das dies nicht der Wahrheit entspricht.

Soweit kommt´s noch, daß ich für jeden x-beliebigen Laden eine eidesstattliche Versicherung ablege - dann säße ich ja jeden Tag mit einem Bein mehr im Knast.

Hallo,

ich habe derzeit ein Problem mit meiner eventuellen
Zahlungspflich bei der GEZ.

hast du Geräte?
Mögliche Antworten: Ja / Nein.
„Ja“ führt zur Gebührenpflicht (keiner „eventuellen“, sondern sehr real existierenden Pflicht).
„Nein“ bedeutet, dass keine Gebührenpflicht entsteht.

Also vor ca. 3 Wochen war ein Gebühreneintreiber bei meiner
STIEFMUTTER und ließ sich von ihr ein Formular unterschrieben
welches besagte, dass ich einen Fernseher besitze.

Hm… vielleicht solltest du deiner Stiefmutter mitteilen, dass es keine gute Idee ist einfach mal so „irgendwas“ zu unterschreiben…

Nun kam natürlich prompt die Zahlungsaufforderung.

Tja, da freut sich halt ein Scherge auf seine Provision…

Da ich jedoch derzeit Student bin, wäre ich auf jeden Fall
nicht zahlungspflichtig, sofern ich einen Antrag stellen würde
bzw. gestellt hätte

Dass du damit ganz gewaltig falsch liegen könntest wurde ja schon gesagt. Abgesehen davon macht es keinen Unterschied: Geräte zu besitzen bedeutet eine Gebührenpflicht. Ist man finanziell nicht in der Lage die Gebühren zu tragen kann man sich davon befreien lassen. Anzumelden sind die Geräte aber in jedem Fall.

Nun weiß ich allerdings auch, dass eine nachträgliche
Befreiung nicht möglich ist.

Richtig.

Meine Fragen nun:

  1. Ist der „Vertrag“ mit der GEZ rechtskräftig? Ich bin
    volljährig und meine Stiefmutter ist nicht verwandt mit mir;
    ist sie dennoch berechtigt einen Vertrag für mich zu
    unterschrieben? Oder muss die GEZ mir einen neuen schicken?

Es gibt keinen Vertrag.

  1. Was wäre wenn ich gar keinen Fernseher habe

Was wäre deutet für mich darauf, dass es nicht so ist. Und du möchtest doch wohl keine Anleitungen, wie du eine Ordnungswidrigkeit begehen kannst?

und meine
Stiefmutter mich fälschlicherweise angemeldet hat
(Missverständnis, Sie hasst mich, Sie kann einen Fernseer
nicht vom Monitor unterscheiden *g* gäb ja einige interessante
Erklärungsmöglichkeiten)

Dann legt man Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung und das Gebührenkonto ein. Die GEZ wird dann wahrscheinlich verlangen, dass eidesstattlich versichert wird, dass du keine Geräte hast (Achtung: Falschaussage bei einer EV kann bis zu 3 Jahre Gefängnis bringen!).

  1. Laut GEZ beginnt die Gebührenpflicht ja mit Besitz eines
    Gerätes.

Ja.

Ist dann z.b. ein langzeitarbeitsloser 20-jähriger
mit TV im Zimmer zahlungspflichtig bis er der GEZ seine
Zahlungsbefreiung gesendet hat

Ja.:
(da können ja aus Unwissenheit

ziemliche Beträge zusammen kommen)?

Ja.

  1. Welchen Beweis benötige ich als Student, wenn ich keine
    Bafög beziehe?

Du kannst versuchen nachzuweisen, dass es dir finanziell unzumutbar ist, Gebühren zu bezahlen. Dann kann die GEZ auch ohne Bafög-Bescheid eine Befreiung veranlassen.

Grüße,
Sue

Kleine Korrektur
Hallo,
ich stimme mit Dir überein bis auf einen Punkt:

Ist man finanziell nicht in der Lage die Gebühren zu tragen kann man
sich davon befreien lassen.

bzw. weiter unten:

Du kannst versuchen nachzuweisen, dass es dir finanziell
unzumutbar ist, Gebühren zu bezahlen. Dann kann die GEZ auch
ohne Bafög-Bescheid eine Befreiung veranlassen.

das ist laut:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
ausgeschlossen. Keine Befreiung ohne die dort genannten entsprechend nachgewiesenen Bedingungen.
Gruß
loderunner

Hallo

eine eidesstattliche Versicherung

Würde ich für die GEZ im Leben nicht unterschreiben - wenn ich
denen in einem normalen Brief (mit Unterschrift) mitteile, daß
ich keine empfangsbereiten Geräte besitze, reicht dies meiner
Meinung nach vollkommen aus.

Ich bin mir ziemlich sicher, das es sowas nicht gibt. Eine solche Versicherung an Eides statt, speziell mit den zusätzlich geforderten Zusagen, wäre eine harte Nummer. Nebenbei hab ich davon auch noch nie etwas gehört…

Die Beweispflicht liegt hier bei der GEZ - sollen die dann
doch gucken, wie sie mir das Gegenteil beweisen, wenn sie
meinen das dies nicht der Wahrheit entspricht.

Da bin ich nicht so sicher…
Die GEZ erlässt einen Gebührenbescheid, der gilt erstmal. Wenn du der Meinung bist, der ist falsch, musst du dagegen Widerspruch einlegen und mit Fakten untermauern.
Falls es zu einem Verfahren kommt (recht selten), hat niemand die „Beweislast“, jeder trägt vor und der Richter würdigt die Beweise und Aussagen wie es ihm passt.
Wer meint, das er ja nicht in der Beweispflicht ist und nichts tut und dem Gegner das Feld überlässt, hat erfahrungsgemäss recht schlechte Karten.

Gruß, DW.

eine eidesstattliche Versicherung

Würde ich für die GEZ im Leben nicht unterschreiben

Ich auch nicht. Zumal ich ja auch geschrieben habe, dass darin der GEZ quasi jedes Recht eingeräumt wird die Wohnung zu betreten - sogar um 3 Uhr nachts, wenns denn genehm ist. Das kanns ja wohl nicht sein.

Die Beweispflicht liegt hier bei der GEZ - sollen die dann
doch gucken, wie sie mir das Gegenteil beweisen, wenn sie
meinen das dies nicht der Wahrheit entspricht.

Das wird nur genau dann zum Problem, wenn - wie hier die Stiefmutter - jemand bezeugt, dass man Geräte hat und dies auch unterschreibt.

Soweit kommt´s noch, daß ich für jeden x-beliebigen Laden eine
eidesstattliche Versicherung ablege - dann säße ich ja jeden
Tag mit einem Bein mehr im Knast.

Wieso, wenn du die Wahrheit angibst?
Das Problem sehe ich grundsätzlich nicht. Ich bin gerne bereit eidesstattlich so ziemlich alles zu bezeugen (solange es der Wahrheit entspricht), nur dummerweise möchte die GEZ die Leute mit der EV am besten gleich komplett entmündigen, damit sie walten können wie sie wollen.

Da die Falschaussage in der EV eben kein Kinkerlitzchen mehr ist ist sie meines Erachtens prinzipiell sogar sehr gut dafür geeignet, Klarheit in eine strittige Situation zu bringen. Ein Schwarzseher wird für sein Schwarzsehen wohl kaum eine Geld- oder Haftstrafe in Kauf nehmen. So kann man davon ausgehen, dass nicht alle, die in einem normalen Brief versichern keine Geräte bereitzuhalten dies auch an Eides statt tun würden.

Grüße,
Sue

Hallo,

eine eidesstattliche Versicherung

Würde ich für die GEZ im Leben nicht unterschreiben - wenn ich
denen in einem normalen Brief (mit Unterschrift) mitteile, daß
ich keine empfangsbereiten Geräte besitze, reicht dies meiner
Meinung nach vollkommen aus.

Ich bin mir ziemlich sicher, das es sowas nicht gibt.

und ich bin sehr sicher, dass es das doch gibt. Und nu? :wink:

Auch wenn ich die Seite grundsätzlich überhaupt nicht mag (die Farbgestaltung versacht Augenkrebs…) hier ein Link auf eine EV der GEZ: http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Fitnessf…
(EV direkt: http://www.gez-abschaffen.de/Faelle/Fitness/Eidessta…)

Eine
solche Versicherung an Eides statt, speziell mit den
zusätzlich geforderten Zusagen, wäre eine harte Nummer.

Naja, Leute an Türen auf Einlass zu bedrängen, Nachbarn und Eltern befragen, im Müll wühlen u.ä. sind es imho ja auch.

Nebenbei hab ich davon auch noch nie etwas gehört…

Nur weil du von etwas noch nicht gehört hast heißt das vielleicht nicht zwangsläufig, dass es das nicht gibt.

Grüße,
Sue

Re: Nicht doch :wink:
Hallo,

Du kannst versuchen nachzuweisen, dass es dir finanziell
unzumutbar ist, Gebühren zu bezahlen. Dann kann die GEZ auch
ohne Bafög-Bescheid eine Befreiung veranlassen.

das ist laut:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
ausgeschlossen. Keine Befreiung ohne die dort genannten
entsprechend nachgewiesenen Bedingungen.

und hier (http://www.gez.de/door/aufgaben/rechtsgrundlagen/ind…) steht:

(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.

Grüße,
Sue

Also nachdem ich den Artikel auf http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php gelesen habe, ist ja eigentlich klar, dass ich selbst als Student keine Möglichkeit habe um die Gebühren zu kommen, sofern ich kein Bafög beziehe (vom Antrag auf besondere Härte mal abgesehen).

Prinzipiell ist nur der Nachweis einer Sozialleistung gültig (Bafög, ALG2 usw.)

Diese Tatsache ist ja schonmal eine Frechheit in meinen Augen, alleine schon weil ein Student der Bafög bezieht ja nicht zwangsläufig finanziell schlechter dran ist als ein Student der keines bekommt.

Jetzt noch eine paar Fallbeispiele:

  1. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer mit TV
  2. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer ohne TV, schaue aber täglich im Wohnzimmer TV.
  3. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer mit TV, das Gerät gehört jedoch nicht mir sondern meinem Bruder, der es aber aus Platzmangel im eigenen Zimmer in meines gestellt hat. Der Kaufvertrag über das Gerät ist zudem auf den Namen meines Bruder ausgefüllt

Wann bin ich zahlungspflichtig?

  1. Ja
  2. Nein
  3. ??

Also nachdem ich den Artikel auf
http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php gelesen habe,
ist ja eigentlich klar, dass ich selbst als Student keine
Möglichkeit habe um die Gebühren zu kommen, sofern ich kein
Bafög beziehe (vom Antrag auf besondere Härte mal abgesehen).

Prinzipiell ist nur der Nachweis einer Sozialleistung gültig
(Bafög, ALG2 usw.)

Diese Tatsache ist ja schonmal eine Frechheit in meinen Augen,
alleine schon weil ein Student der Bafög bezieht ja nicht
zwangsläufig finanziell schlechter dran ist als ein Student
der keines bekommt.

Jetzt noch eine paar Fallbeispiele:

  1. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer mit
    TV
  2. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer
    ohne TV, schaue aber täglich im Wohnzimmer TV.
  3. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer mit
    TV, das Gerät gehört jedoch nicht mir sondern meinem Bruder,
    der es aber aus Platzmangel im eigenen Zimmer in meines
    gestellt hat. Der Kaufvertrag über das Gerät ist zudem auf den
    Namen meines Bruder ausgefüllt

Wann bin ich zahlungspflichtig?

  1. Ja
  2. Nein
  3. ??
  1. ich wohen bei meinen Eltern und habe ein eigenes Zimmer mit
    TV, das Gerät gehört jedoch nicht mir sondern meinem Bruder,
    der es aber aus Platzmangel im eigenen Zimmer in meines
    gestellt hat. Der Kaufvertrag über das Gerät ist zudem auf den
    Namen meines Bruder ausgefüllt

Wann bin ich zahlungspflichtig?

  1. Ja
  2. Nein
  1. Ja, weil es nicht darauf ankommt, wem die Geräte gehören sondern darauf, wer sie bereithält.

Grüße,
Sue

Hallo

Ich bin mir ziemlich sicher, das es sowas nicht gibt.

und ich bin sehr sicher, dass es das doch gibt. Und nu? :wink:

Puh, ich geb mich geschlagen, heftig…

Gruß, DW.

Was macht die GEZ denn eigentlich in der Praxis bei Leuten, die leugnen ein (bzw. weitere zahlungspflichtige) Empfangsgerät(e) zu besitzen? Sie dürfen ja nicht über die Türschwelle und für einen Durchsuchungsbefehl wirds ja wohl nicht reichen.

Ok, und allerletzte Frage *g*;
Was würde die GEZ aller Wahrscheinlichkeit nach tun, wenn ich eine Schenkunsurkunde beilege, welche belegt, dass ich das Gerät vor meiner zahlungspflicht meinem Vater geschenkt habe.