Hallo!
Folgender Fall:
Schuldner vertorft seine Termine,GV steht vor der Tür und will an Ort und Stelle die EV abnehmen.
SCH bittet darum, sich mit dem GL in Verbindung setzen zu dürfen,bevor er die EV unterschreibt.
GV macht folgenden Vorschlag:
„Unter Vorbehalt“ unterschreiben,wenn binnen 1 Woche keine nachweisliche Einigung mit dem GL stattgefunden hat, leitet er die EV weiter.
SCH findet Einigung mit GL und informiert den GV schriftlich darüber, dass
GV Kosten inkl. 1. Rate am 5. ANGEWIESEN werden(kann demnach nicht schon am 5. auf dem Dienstkonto sein.
Sch überweist 2 Tage später,also erst am 7.
Dadurch das die Überweisung sich verspätete,erhöhten sich die GV Kosten, so dass von der Überweisung nichts mehr für den GL übrig blieb.
Am 8.Juli informierte der GV den GL über die Zahlung der GV Kosten und reichte am 13.Juli die EV weiter.
Begründung vom GV:
Er hätte mit dem 3. als Zahlungseingang gerechnet(obwohl schriftlich 5. angekündigt war)
Selbst der GL empfindet es äußerst merkwürdig, da der SCH mit der Überweisung seine Zahlungswillig-,und Fähigkeit gezeigt hat.
GL ruft beim GV an und bittet um Rücknahme der EV um es dem SCH nicht noch schwerer zu machen, der sich gerade auf Wohnungssuche befindet.
GV sagt, er würde es gerne machen aber dies wäre nicht mehr möglich.
Am 10. August erhält der SCH von der Wohnungsgesellschaft eine Absage, da Haftbefehl in der Schufa steht, nicht allerdings die EV.
Wie lange dauert so ca, der Vorgang von der Weiterleitung der EV bis zum Eintrag ins Verzeichnis?
Lange Rede,kurzer Sinn:
1.War es rechtens, dass der GV NACH Zahlungseingang die EV weitergeleitet hat?
2. Wann genau wird eine EV Rechtskräftig?Mit Unterschrift oder erst nach Eintrag im Schuldnerverzeichnis?
3. Besteht eine Chance,auch wenn sie noch so klein ist, die EV zurücknehmen zu lassen, solange sie noch nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist?
Liebe Grüße und Danke im Voraus!