Verzwickte Mietsache

Hallo zusammen!

Angenommen, S will eine Wohnung in einem zweistöckigen Einfamilienhaus mieten, welche sich Parterre befindet. Die obere Etage wäre nicht durch einen separaten Eingang als weitere Wohnung abgetrennt, sondern durch den Flur der Parterre-Wohnung erreichbar und sollte daher, laut Vermieter V, nicht vermietet werden. V würde lediglich, da er weiter weg wohnt, falls er in der Gegend ist, im oberen Geschoss übernachten wollen.
Wie könnte S sich im Mietvertrag absichern, dass V nicht nachträglich doch noch einen Mieter in die obere Etage setzt? Was sollte S unbedingt beachten?
Danke für eure Antworten!!

Hallo!

Wie könnte S sich im Mietvertrag absichern, dass V nicht
nachträglich doch noch einen Mieter in die obere Etage setzt?

Man schreibt rein: „V sichert zu, dass…“

Puh, ganz schön verzwickt.

Hallo

tja, ich weiß nicht ob das ausreicht.
Der Vermieter kann ja mal in einen finanziellen Engpass kommen oder kommt auf die Idee seine alten Tage selbst in der Wohnung zu verbringen, da wird ihn keiner daran hindern können.

Gäbe es denn nicht die Möglichkeit bei einer Vermietung den unteren Flur abzutrennen?

Gruß

der wohl sicherste weg wäre dieser (wobei zweifelhaft ist, ob V da mitmacht)

… schreibt in dem meitvertrag rein, das das ganze haus gegenstand des mietvertrages ist

schreibt dann weiter rein, dass dem V ein nicht dauerhaftes nutzungsrecht an der räumer xy gewährt wird

ggf. wäre es sinnvoll ausdrücklich zu vereinbaren, dass ihr ungeachtet dessen, das das ganze haus gegenstand des mv ist, nur die untere etage nutzt und entspreched nur füe diese …m² nebekosten entrichtet

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