Verzwickte Situation

Situation: gemeinsame Eigentumswohnung wird von einem Zwangsversteigert…der andere ersteigert die Wohnung. Geld bleibt übrig, was zwischen beiden aufgeteilt werden soll. Beide können sich nicht einigen, weil einer noch Pfändungstitel hat wegen Unterhaltsschulden. Geld wird von Bank beim Amtsgericht hinterlegt. Wie kommt nun der mit dem Pfändungstitel an SEINEN Anteil und an das zu pfändende Geld. Rechtsanwalt(ist FA für Eigentumsrecht) weis auch nicht so richtig was er machen soll.
Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum
Danke

Hallo!

Vorweg gesagt - ich weiß es auch nicht.

Rechtsanwalt(ist FA für Eigentumsrecht) weis auch nicht so
richtig was er machen soll.

Er nennt sich Fachanwalt für Eigentumsrecht? Dann weiß er wirklich nciht, was er machen soll, und zwar generell. So eine Berufsbezeichnung gibt es nicht.

Hallo,

ich bin auf dem Gebeit kein Experte, aber spontan fällt mir dazu folgendes ein:

Die Hinterlegungsstelle gibt einen hinterlegten Ggenstand heraus, wenn die Berechtigung des Empfängers nachgewiesen wird.

Wenn sich zwei Personen um den Betrag streiten,werden sie das im Rahmen eines sog. Prätendentenstreits tun. Mit dem Urteil kann dann die Herausgabe verlangt werden.

Sicher bin ich mir aber nicht.

Viele Grüße
Christine

Hallo,

  1. Den Überschuss aus der Teilungsversteigerung hat vermutlich nicht die Bank hinterlegt, sondern das Vollstreckungsgericht.
  2. An den hinterlegten Betrag kommt ihr (beide) nur, wenn ihr euch entweder einigt und beide übereinstimmend gegenüber der Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht erklärt, wer wieviel von dem hinterlegten Geld bekommen soll oder wenn einer den anderen auf Zustimmung zur Herausgabe des Geldes (Wer wieviel usw.) verklagt (Hinterlegungsordnung §13).
    Den Rest mit den Pfändungstiteln habe ich nicht verstanden: Hat der mit den Pfändungstiteln nun Unterhalt zu zahlen oder zu bekommen?

Hallo,

  1. Den Überschuss aus der Teilungsversteigerung hat vermutlich
    nicht die Bank hinterlegt, sondern das Vollstreckungsgericht.

Nöö, die Bank, da es eine Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeindschaft war, der EX die Zwangsversteigeung betrieben hat und ich ersteigert habe.Iss was kompliziert.

  1. An den hinterlegten Betrag kommt ihr (beide) nur, wenn ihr
    euch entweder einigt

( schon versucht --klappt aber nicht )
und beide übereinstimmend gegenüber der

Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht erklärt, wer wieviel von
dem hinterlegten Geld bekommen soll oder wenn einer den
anderen auf Zustimmung zur Herausgabe des Geldes (Wer wieviel
usw.) verklagt (Hinterlegungsordnung §13).

Heist das so viel wie…nun darf der mit dem Recht auf seiner Seite auch nochmal Geld für die Klage ausgeben ??

Den Rest mit den Pfändungstiteln habe ich nicht verstanden:
Hat der mit den Pfändungstiteln nun Unterhalt zu zahlen oder
zu bekommen?

Der mit den Titeln hat Unterhalt für Kinder zu bekommen.

Danke
Danke für eure Hilfe
Habe zwar immer noch nicht raus was man nun tun kann aber es scheint wie immer zu sein, Recht haben ist noch lange nicht Recht bekommen…außer man hat Geld genung um die Klagen alle bezahlen zu können.