Mal angenommen jemand würde in einer dreier-wg als untermieter ohne mietvertrag wohnen.
Also person A und person B mieten die wohnung, Person C wohnt in der wg als untermieter ohne mietvertrag. Der Mietvertrag insgesamt läuft bis Oktober, dann werden alle ausziehen. Nun muss Person C damit rechnen vorzeitig ausziehen zu müssen wegen einem Arbeitsplatzwechsel.
C kann die gesetzl. kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten und muss vorher raus. Nun meine frage, einen nach-untermieter zu finden is nicht weil die wg sich ja dann auflöst im Oktober, weiter wohnen da auch nicht da der job weiter weg angenommen wird.
Könnte person C rein theoretisch rechtlich gezwungen werden die miete weiter zu zahlen bzw. nachzuzahlen wenn sie einfach auszieht?
da kein (Unter-)Mietvertrag besteht, existiert der Untermieter
de facto nicht und kann ausziehen, wie es ihm passt.
Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, aber in Deutschland ist diese Aussage schlicht Quatsch.
Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Und die sehen in D eine Kündigungsfrist von 3Monaten vor. Weshalb man angebliche diese Frist nicht einhalten kann, ist mir schleierhaft. Verträge sind einzuhalten. Auch mündliche Verträge.
Gruß
loderunner (ianal)