Verzwicktes Erbe und jetzt was tun

Vorausgehend:
Zerrüttete Scheidungs-Familie.

Mutter stirbt hatte die letzten 10 Jahre kein Kontakt zu Kind A…
Kinder A und B haben/wollen auch keinen Kontakt zueinander.
Kind B ist seit Ausbildung (ca 15 Jahre) freiwillig langzeitarbeitslos und wurde von der Mutter sehr gesponsort.(wahrscheinlich nicht nachweisbar)
Kind A wohnt weiter weg.

Nachlassgericht verschickt Testament in dem steht:…
alles was ich besitze den Kindern je zur Hälfte zukommen lasse…Die Wohnung ist 100 T Euro wert, so bekommt jedes Kind 50 T Euro.
Kind A hat aber 35 T für das Studium erhalten und die gleiche Summe soll auch Kind B behalten.
Kind B soll die Wohnung behalten und Kind A den verbleibenden Rest von 15 T Euro auszahlen. So hat Kind A die Hälfte 35T + 15 T.= 50 T
Ende Testament

Kind B hat Schlüssel für die Wohnung, Versicherungen Wertgegenstände und Unterlagen.
Jetzt meine Fragen:
(Kind A weiß nicht wie diese hohe Summe für das Studium entstanden sein soll - ist 15 Jahre her und nie als Erbanteil angekündigt worden??? Bafög wurde selbst zurück bezahlt)
1.Was soll Kind A am besten tun oder lassen, bzw wie weiter vorgehen? Geht das mit der komischen Studiumsrechnung so?
2.Wie werden sonstige Werte ermittelt bzw hat Kind B Mitteilungspflicht über die Erbmasse positiv wie negativ.
3.Wie findet Kind A raus was es annimmt bzw ausschlägt?
Ohne Erbschein keine Auskunft aber mit Beantragung des Erbscheins ist ja das Erbe angenommen und könnte zu bösen Überraschungen führen/bzw kann nicht mehr ausgeschlagen werden.
4 Wenn der Ärger das bischen Erbe (???) übersteigt, würde A gern darauf verzichten andererseits gab´s schon immer so viel Ärger dass A es lieber seinen eigenen Kindern (sofort und direkt) als B überlässt.

Wäre nett wenn jemand hier Tipps geben kann, dass man nichts falsches macht - Einwände und Stellungnahmen sind auf 2 Wochen befristet beim Nachlassgericht einzureichen.

Wäre für Unterstützung wirklich dankbar!

Beschaffen Sie sich eine Erbschein und stellen Sie zunächst einmal denAnwalt ein, falls keine Einigung unter den Erben zu erzielen ist.