Verzwicktes Mietvertrag-Problem

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas komische Frage zu einem Fall, der mir heute zu Ohren gekommen ist, wo ich auch nicht so genau weiß, wonach ich googlen sollte.

Es gibt zwei Mieter, nennen wir sie A und B, die in zwei Wohnungen mit zwei Vermietern wohnen. Mieter A bewohnt zurzeit die Wohnung, in die demnächst Mieter B einziehen soll. Mieter B hat seine aktuelle Wohnung zu Ende Mai gekündigt und den neuen Mietvertrag zum 1.06. unterschrieben. Den Mietvertrag hat er über die Maklerin dem Vermieter (eine Gesellschaft?) zukommen lassen und ist vom Vermieter noch nicht unterschrieben worden, soll aber am Freitag geschehen.

Mieter B rief bei Mieter A an wegen eines Kaufvertrags für zu übernehmende Möbel und fragte an, ob die Wohnung ein paar Tage vorher geräumt werden könnte, um Zeit für den Umzug zu haben. Mieter A antwortete, er würde die Wohnung etwa Mitte Juni räumen. Da wurde Mieter B hellhörig und meinte, er habe die Wohnung zum 1.06. gemietet, woraufhin Mieter A meinte, er habe zum 30.06. erst gekündigt, das könne gar nicht sein.

Mieter B fragte bei der Maklerin nach, die ihm nochmal den Termin 1.06. bestätigte. Jetzt wartet er darauf, dass der Vermieter den Mietvertrag am Freitag hoffnungsvollerweise unterschreibt.

Was er aber gern wüsste:

  1. Was ist, wenn Mieter A zwar richtigerweise behauptet, zum 30.06. gekündigt zu haben, der Vermieter aber nicht aufpasst und den neuen Mietvertrag mit B zum 1.06. unterschreibt?
  2. Was ist, wenn dem Vermieter das Problem vor dem Unterschreiben auffällt und er deshalb nicht unterschreibt oder mit Mietbeginn 1.07.? Hat Mieter B einfach nur Pech gehabt, oder hat er gegenüber der Maklerin oder dem Vermieter irgendwelche Ansprüche, z. B. Kosten für eine Pension o. ä. für den zu überbrückenden Monat?

Viele Grüße
Christa

Hallo!

  1. dann hat B und sein Vermieter ein Problem. Vermieter wäre schadenersatzpflichtig dem B gegenüber, für Ersatzquartier, Möbeleinlagerung usw.

2)  Käme weitgehend auf die Absprachen zw. B und Vermieter an, ob auch hier ein Schadenersatz möglich wäre.

Aber im Grunde ist das Sache von B. Wie kann man ohne Nachfolgevertrag mit exaktem Datum seine alte Wohnung kündigen ?

Gut, auch dann könnte es Einzugsproblem geben, wenn Wohnung A nicht geräumt wäre,weil sich da etwas verzögert. Aber dann haftet natürlich der Vermieter.

Wie kann es eigentlich sein, beide Mieter haben doch i.d. R. 3 Monate Kündigungsfrist, also ist reichlich Vorlauf. Wie kann es da zu solchen Problemen kommen ?

mfG
duck313

Hallo,

  1. Vermieter wäre
    schadenersatzpflichtig dem B gegenüber, für Ersatzquartier,
    Möbeleinlagerung usw.

das war auch meine „unbedarfte“ Meinung, bin mir nur nicht sicher, wie man das durchsetzen kann. Wenn das passiert, haben wohl Vermieter UND Maklerin geschlafen.

2)  Käme weitgehend auf die Absprachen zw. B und Vermieter an,
ob auch hier ein Schadenersatz möglich wäre.

Na ja, Absprache … welcher Vermieter zahlt schon freiwillig Schadenersatz?

Wie kann man ohne
Nachfolgevertrag mit exaktem Datum seine alte Wohnung kündigen
?

DAS habe ich auch nicht verstanden. Mieter B ist zwar nicht mehr GANZ so jung (immerhin noch U30), aber dennoch mit wenig Lebenserfahrung, zumindest in solchen Dingen. Vielleicht auch einfach zu blauäugig.

Wie kann es eigentlich sein, beide Mieter haben doch i.d. R. 3
Monate Kündigungsfrist, also ist reichlich Vorlauf. Wie kann
es da zu solchen Problemen kommen ?

Das habe ich auch nicht verstanden. Auch nicht, warum der Mietvertrag so kurzfristig unterzeichnet werden muss …

Viele Grüße
Christa