Hallo zusammen,
ich habe eine etwas komische Frage zu einem Fall, der mir heute zu Ohren gekommen ist, wo ich auch nicht so genau weiß, wonach ich googlen sollte.
Es gibt zwei Mieter, nennen wir sie A und B, die in zwei Wohnungen mit zwei Vermietern wohnen. Mieter A bewohnt zurzeit die Wohnung, in die demnächst Mieter B einziehen soll. Mieter B hat seine aktuelle Wohnung zu Ende Mai gekündigt und den neuen Mietvertrag zum 1.06. unterschrieben. Den Mietvertrag hat er über die Maklerin dem Vermieter (eine Gesellschaft?) zukommen lassen und ist vom Vermieter noch nicht unterschrieben worden, soll aber am Freitag geschehen.
Mieter B rief bei Mieter A an wegen eines Kaufvertrags für zu übernehmende Möbel und fragte an, ob die Wohnung ein paar Tage vorher geräumt werden könnte, um Zeit für den Umzug zu haben. Mieter A antwortete, er würde die Wohnung etwa Mitte Juni räumen. Da wurde Mieter B hellhörig und meinte, er habe die Wohnung zum 1.06. gemietet, woraufhin Mieter A meinte, er habe zum 30.06. erst gekündigt, das könne gar nicht sein.
Mieter B fragte bei der Maklerin nach, die ihm nochmal den Termin 1.06. bestätigte. Jetzt wartet er darauf, dass der Vermieter den Mietvertrag am Freitag hoffnungsvollerweise unterschreibt.
Was er aber gern wüsste:
- Was ist, wenn Mieter A zwar richtigerweise behauptet, zum 30.06. gekündigt zu haben, der Vermieter aber nicht aufpasst und den neuen Mietvertrag mit B zum 1.06. unterschreibt?
- Was ist, wenn dem Vermieter das Problem vor dem Unterschreiben auffällt und er deshalb nicht unterschreibt oder mit Mietbeginn 1.07.? Hat Mieter B einfach nur Pech gehabt, oder hat er gegenüber der Maklerin oder dem Vermieter irgendwelche Ansprüche, z. B. Kosten für eine Pension o. ä. für den zu überbrückenden Monat?
Viele Grüße
Christa