Vespa in Tiefgarage gefunden

Hallo,

ich war die Tage einen 50er Roller kaufen welcher in einer Tiefgarage stand. Dort war auch auf einem nicht angemieteten Platz, wo sonst nur Fahrräder stehen eine Vespa in bemitleidenswerten Zustand. Der Verkäufer sagte mir dass die seit er dort wohnt (12 Jahre) ohne Kennzeichen in der Garage steht, und vor zwei Jahren umgestellt wurde weil sie im Weg stand. Sprich keiner weiß wem sie gehört, bewegt o.ä. wurde sie sonst auch nicht (sehr stark verdreckt!)Das Fundbüro ist nicht zuständig. Die Polizei wird nicht tätig da es Privatgrund ist. Wäre es öffentlicher Grund würden sie abschleppen und ggf. versteigern.
Die Hausverwaltung scheint kein Interesse daran zu haben dass da ein Roller vor sich hin vegetiert, ohne dass sie eine Stellplatzmiete bekommt. Polizei sagt die Hausverwaltung könnte den Roller auf eigene Kosten abschleppen lassen zu einer Verwahrstelle, müsste dort Stellplatzgebühr bezahlen die sie dann von ursprünglichen Eigentümer einfordern kann. Sehr unwahrscheinlich dass dies passiert.
Eine Fahrgestellnummer war nicht zu finden (unter die Seitenverkleidung kommt man nur mit Schlüssel). Außerdem werden die Haltedaten ja nur für 10 Jahre gespeichert.

Was kann ich also tun um legal Eigentümer der Vespa zu werden?

Hallo,

Was kann ich also tun um legal Eigentümer der Vespa zu werden?

nix: http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

Gruß
C.

Hallo Christian!

Was kann ich also tun um legal Eigentümer der Vespa zu werden?

nix: http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html

Manche Ganoven nutzen § 932 BGB, indem sie sich betrügerisch in den Besitz eines Fahrzeugs nebst Papieren bringen und dann an einen (vorgeblich) gutgläubigen Kunden verkaufen.

Der Fragesteller könnte die Vespa z. B. an mich verkaufen (ich erinnere mich natürlich nicht an sein Posting und dass mit seinem Namen Hadschi Halef Omar irgendwas nicht stimmt, konnte ich nicht ahnen) . Dann ist allen geholfen: Er bekommt Geld, ich werde zum rechtmäßigen Eigentümer der Vespa und das Teil steht nicht mehr im Weg.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
hhm, das ist ja richtig, wenn er sie kaufen würde, aber wie verhält es sich denn mit einer Fundsache? Würde er die nicht nach §973 BGB rechtmäßig erlangen können? (Mitteilung an das Fundbüro natürlich vorausgesetzt)

Gruß vom
Schnabel

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Ich würde fast schon sagen, dass die Vespa herrenlos ist und jeder sie sich aneignen kann - doch im Zweifel würde ich ebenso wie du auf § 973 BGB gehen, dem Sachverhalt nach ist das Fundbüro ja bereits informiert.

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Hallo!

Naja da würde ich mich eher fragen, wo der gute Glaube herkommen soll, wenn der Vorbesitzer keine Papiere dazu hat…

Gruß
Tom

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Hallo,
ich würde Ersitzen sehen, die Vespa gehört dem, in dessen Garage, auf dessen Grund sie über 10 Jahre steht, ohne dass sie der Besitzer zurück haben will. Sehe isch das richtig?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__937.html
Gruß, ynot

Hallo :smile:

das scheitert daran, dass der Besitzer zu keinem Zeitpunkt davon ausging, Eigentümer zu sein.

Schöne Grüße

Moin!

Das hört sich für mich nach einer PK oder PX an. Beide Modelle verfügen über eine VIN rechts hinten am Rahmen, in der Tat unter der Seitenhaube.
Aber zudem haben sie ein Typenschild mit der VIN rechts am Mitteltunnel im Bereich des Fußbremspedales.

Mit der VIN kann man sich an die örtliche Zulassungsstelle wenden, um eine Halterabfrage durchführen zu lassen. Zumindest, in diesem Falle, an Stelle der Hausverwaltung.

Du kannst legal nicht viel tun.

M.