Vespa-Kauf mit falschen Papieren von einem Händler! Ist dieser nun schadensersatzpflichtig?

Hallo, ich habe mir vor mehr als 2 Jahren eine Vespa bei einem Händler in Berlin gekauft. Der Händler ist sehr professionell aufgetreten und hat mir eine 12-monatige Gewährleistung auf die Vespa gegeben.
Nun bin ich (samt Vespa) nach Süddeutschland gezogen, habe festgestellt dass ich die Vespa nicht mehr nutze und wollte sie verkaufen. Dem potentiellen Käufer ist nun aufgefallen, dass die Seriennummer/Fahrgestellnummer auf den Papieren in den letzten 3 Stellen von der tatsächlichen Nummer abweicht und ist vom Kauf zurückgetreten.
Die weitere Vorgehensweise wäre nun mit der Polizei abzuklären, ob die tatsächliche Fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet wurde. Wenn das der Fall wäre, würde die Polizei die Vespa direkt konfiszieren. Sollte das nicht der Fall sein, bekommt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann mit dieser neue Fahrzeugpapiere Bei Piaggio in Italien beantragen, was ca. 150,00 EUR kosten würde.
Meine Frage ist nun, ob und in welcher Art der Händler schadensersatzpflichtig ist? Ich hätte ja schließlich auch vor meinem Kauf die Fahrgestellnummer checken können. Im einseitigen Kaufvertrag ist ebenfalls die falsche Fahrgestellnummer aufgeführt. Wäre ich jetzt in der Pflicht nachzuweisen, dass der Händler mir tatsächlich diese Vespa verkauft hat?
Am besten wäre es natürlich wenn er sich um die neuen Papiere und für den Kaufpreis/Zeitwert aufkommen müsste sofern das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wäre. Hat der Händler für solche Fälle nicht auch eine Versicherung?
Fragen über Fragen, mir ist schon ganz schwindelig!
Vielen lieben Dank im VOraus für jeden weiterführenden Kommentar. Bei Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Liebe Grüße, JCR

Ja, da kam er von Gesetzes wegen nicht drumherum !

Hier liegt doch sicherlich eine Verwechslung vor, Schreibfehler, Übertragungsfehler oder Vertauschen der Papiere.
Einen Betrug muss man nicht gleich vermuten.

Und ja, natürlich muss man dem Händler beweisen, das man den Roller mit der falschen Nummer bei ihm erworben hat und das es sich um das Fahrzeug laut Kaufvertrag handelt.
Das ist nicht so leicht.

Und daraus ergeben sich auch alle möglichen Schadenersatzforderungen an den Händler.

MfG
duck313