A hat eine Homepage bei einem großen deutschen Anbieter und bekommt von denen eine Mail in der ihm nahegelegt wird von seiner (5.2) auf eine aktuellere PHP-Version umzustellen. In der Mail heisst es: „(…) Für den Fall, dass Sie PHP 5.2 noch weiterhin verwenden wollen, bieten wir Ihnen den PHP 5.2 Extended Support an. In dieser Form werden wir Ihnen zukünftig auch weitere, von der Community selbst nicht mehr unterstützte, PHP-Versionen zur Verfügung stellen. Da das für uns mit Aufwänden verbunden ist, stellen wir den Dienst ab November 2014 mit 1,27 EUR pro Monat in Rechnung.Ein wichtiger Hinweis für Sie: Sollten Sie die PHP-Version 5.2 über den 30.10.2014 hinaus noch verwenden, erscheint der Betrag automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung. Sie möchten im Moment die Skriptsprache PHP nicht auf eine aktuellere Version umstellen oder benötigen unseren Service PHP 5.2 Extended Support nicht? Dann teilen Sie uns das per E-Mail mit: (emailadresse)“
A muss denen jetzt also eine Mail schreiben dass er diesen Service NICHT wünscht da er ansonsten bezahlen muss wenn er nichts macht.
A meint nun irgendwo mal gelesen zu haben dass dieses Verhalten rechtswidrig ist und Verträge nicht durch Nichtstun einer Seite zustande kommen. Ist das korrekt oder ist A hier falsch informiert? Könnte A das anfechten wenn er nichts macht? Diese Mails landen bei A regelmäßig im SPAM und könnten ja mal überlesen werden wenn A z.B. auf Reisen ist und nur flüchtig seine Mails durchgeht.
Soweit ich das richtig sehe, besteht bereits ein Vertrag, wenn auch unentgeltlich. A erhält seit geraumer Zeit eine Leistung und der Vertragspartner wird ihm dafür auch Bedingungen gestellt haben.
Grundsätzlich kann in AGB auch vorgesehen sein, dass Preise an Kosten angepasst werden, dh eine Erhöhung soll nicht der Gewinnsteigerung dienen, ist ansonsten aber zulässig. In dieser Hinsicht wurde die Zustimmung ja bereits mit Vertragsschluss gegeben.
Ob auch eine Erhöhung von 0 auf X zulässig ist, darüber lässt sich vielleicht streiten. Für seinen Mail-Account ist A im Übrigen selbst verantwortlich - wenn er nicht möchte, dass darüber Korrespondenz geführt wird, hätte er die Mail-Adresse nicht angeben sollen.
es besteht seit Jahren ein Vertrag zwischen A und dem Anbieter B der besagt dass A für x EUR/Monat seine Webseite bei diesem Anbieter betreiben darf. Falls das noch wichtig ist.
Interessant wäre noch, was in den AGB stand, als A und B den Vertrag ursprünglich geschlossen haben - waren da einseitige Vertragsanpassungen erlaubt?
Das wird sich vielleicht schon nicht mehr klären lassen, klar^^ Grundsätzlich spricht nach meiner Ansicht jedenfalls nichts dagegen. Ich halte es aber auch für vertretbar - wenn das Kind mal in den Brunnen gefallen ist - anderer Ansicht zu sein und zu behaupten, dass dies unangemessen wäre oder iwas in der Richtung. Aber bis dahin (dh solange das Kind noch nicht im Brunnen ist) würde ich einfach auf Nummer sicher gehen und widersprechen sowie den Absender B in die Whitelist aufnehmen.
Für die Zukunft will man freilich auch sicher sein, da fiele mir außer der Kündigung nur eins ein; keine Ahnung, ob das (von B oder vor Gericht) akzeptiert wird: Eine bedingte Kündigung aussprechen für den Fall künftiger Vertragsänderungen, die das Entgelt anheben, bzw eine vorsorgliche Erklärung, alle kostenpflichtigen Optionen abzulehnen. Einen Anspruch auf die unentgeltliche Leistung hat man jedenfalls nur insoweit, wie dies vertraglich wirksam versprochen wurde - ist dieses spezielle PHP konkret Bestandteil des bestehenden entgeltlichen Vertrags, hat man darauf natürlich in dessen Rahmen auch einen Anspruch. Ob einseitige Preisanpassungen möglich sind, ist eine Frage des ursprünglichen Vertrags (an dieser Stelle ggf wieder oben anfangen zu lesen^^).
[…] Sollten Sie die PHP-Version 5.2 über den
30.10.2014 hinaus noch verwenden, erscheint der Betrag
automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung. Sie möchten im Moment
die Skriptsprache PHP nicht auf eine aktuellere Version
umstellen oder benötigen unseren Service PHP 5.2 Extended
Support nicht? Dann teilen Sie uns das per E-Mail mit:
(emailadresse)"
A muss denen jetzt also eine Mail schreiben dass er diesen
Service NICHT wünscht da er ansonsten bezahlen muss wenn er
nichts macht.
Nein, muss er nicht, wenn er PHP 5.2 nicht mehr nutzt, kommt keine Rechnung.
A meint nun irgendwo mal gelesen zu haben dass dieses
Verhalten rechtswidrig ist und Verträge nicht durch Nichtstun
einer Seite zustande kommen. Ist das korrekt oder ist A hier
falsch informiert? Könnte A das anfechten wenn er nichts
A ist ja aktiv und nutzt eine nun kostenpflichtige Leistung. Man müsste sich jetzt mal genau die Situation anschauen, ob evtl. das Update auf eine neuere Version unbillig ist (weil zB eine vertraglich verbundene Leistung 5.2 erfordert), aber das ist normalerweise nicht der Fall.
macht? Diese Mails landen bei A regelmäßig im SPAM und könnten
ja mal überlesen werden wenn A z.B. auf Reisen ist und nur
flüchtig seine Mails durchgeht.
Da müsste man sich den Fall im Detail anschauen, falls z.B. die sonstige Kommunikation zum Vertragspartner auch per Email stattfindet, kann er meiner Meinung nach auch erwarten, dass diese gelesen wird. Urteile zur regelmässigen Kontrolle des Spam-Ordners gelten zwar nur für den geschäftlichlichen Verkehr, aber ich denke der Zugang einer Preisänderung per Email wird auch bei Privatkunden so anerkannt.
Das jemand seine Emails nicht regelmässig liest, dürfte nicht das Problem des Absenders sein, wenn diese Kontaktmöglichkeit vorher regelmässig genutzt wurde.
ich habe diese Mail auch heute bekommen.
Da müsste man jetzt den kompletten Ursprünglichen Vertrag inklusive AGB durchackern, wozu ich ehrlich gesagt zu faul bin.
Ich habe einfach in der Domainverwaltung auf 5.5 umgestellt was weiterhin umsonst/inklusive ist und die Sache ist gegessen.
Tatsächlich liegt hier Angebot zum Abschluss eines Neuvertrages vor, der so kostenpflichtig eintritt, wenn er in Anspruch genommen würde oder eben den alten beendet, wenn nicht.
Dies ist in den AGB wirksam bestimmt und in dieser Form auch zulässig. Wer seinen benannten E-Mail Account als Korrenspondenzanschrift nicht liest, muss es sich anrechnen lassen, wenn der Neuvertrag dadurch unbemerkt zustandekommt.