nehmen wir mal an mister x bekommt eine e-mail wo sich mister x anmelden kann. mister x soll nach der anmeldung dvds geliefert bekommen um diese dann zu „testen“.
bei der anmeldung war nicht zu erkennen dass die anmeldung mit kosten verbunden ist. nach ca. zwei wochen bekommt mister x eine rechnung zugesandt.
ist das ganze rechtens? muss mister x diese rechnung begleichen?
bei der anmeldung war nicht zu erkennen dass die anmeldung mit
kosten verbunden ist. nach ca. zwei wochen bekommt mister x
eine rechnung zugesandt.
Hat Mister X bei der Bestellung sicher keine Bestätigung angeklickt, die so ähnlich lautet wie „einverstanden … blah blah“ oder „AGB gelesen … blahblah“ oder Sontiges? Gaaaanz sicher nicht?
Welcher Anbieter (Internet url) ist es denn?
ist das ganze rechtens? muss mister x diese rechnung
begleichen?
Was steht den in den AGBs des Lieferanten so drin?
ich wollte gerade die seite raussuchen, dabei bin ich auf ein anderes forum gestoßen, in dem dieser fall besprochen wurde…, das ganze soll wohl eine betrüger-masche sein…
was kann mister x nun dagegen machen?
möglichst kostengünstig, da die rechtschutzversicherung erst ab märz greift…
grüße alex
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Ich habe die AGB und Kunden-Infos gelesen und akzeptiert. Zudem bestätige ich meine Volljährigkeit.
Dies muss man anklicken und bestätigen, sonst kann man keine Bestellung abschicken.
Man hat also die AGBs gelesen und bestätigt. Darin steht auch ganz deutlich:
_3. Vertragsleistungen
3.1 Ist der Vertrag gemäß Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande gekommen, hat der Kunde das Recht, die Dienstleistung von Movie-Scout.net zunächst 14 Tage lang im Wege einer Testmitgliedschaft zu erproben. Die Testmitgliedschaft ist innerhalb dieser 14 Tage jederzeit kündbar. Sofern der Kunde die Testmitgliedschaft nicht innerhalb der 14 Tage kündigt, verlängert sich der Vertrag in eine Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Die Nutzung des Services des Movie-Tester Clubs wird dann kostenpflichtig im Sinne von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen._
Mister X war damit einverstanden und nach 14 Tagen bekommt er eine Rechnung und wundert sich? Hab ich das richtig verstanden?
die rechn ung kam vor der zwei wochen frist und als ich danach gegoogelt habe, habe ich feststellen müssen dass die nicht so schnell die kündigung akzeptieren…
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Werden eventuell entstehende Kosten nur in den AGB, sonst aber nicht deutlich genannt, ist das nach der geltenden Rechtssprechung nicht ausreichend, um daraus eine Willenserklärung abzuleiten.