Vetrag mit dem Fitnessstudio

Hi, ich habe mich am 9.10.2007 in einem Studio in meiner Stadt angemeldet und möchte euch gerne den Vertrag hier mal darstellen.

"Hiermit erkläre ich meine Anmeldung zum Training im o.g. Fitnesscenter zu den nachstehenden Bedingungen, die ich durch meine Unterschrift rechtsverbindlich anerkenne.
Die Trainingsdauer beträgt anderthalb Jahr und beginnt am 9.10.07.
Für die Anmeldung zum Training wird eine sofort zu entrichtende Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben.
Die Traininsgebühr kann, wenn sie nicht für die gesamte Trainingsdauer im voraus entrichtet wird, in 18 monatsraten von 17 euro jeweils am 9. des monats gezahlt werden, wobei der erste monatsbeitrag dann aber sofort fällig wird. Im Monatsbeitrag ist die Dusch-Nutzung nicht mit eingeschlossen. Pro zuwiderhandlung wird eine konventionalstrafe von 75,- Euro fällig.
Die Trainingsgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Vetragspartner am Training teilnimmt oder nicht. Der gesamte Anderthalb-Jahresbeitrag wird - im Rahmen einer Ratenzahlung - dann in voller Höhe sofort fällig, wenn der Vertragspartner mit zwei Monatsraten im Verzug ist.
Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres ganzes Jahr.
Das Fitnesscenter haftet nicht für Kleidung, Wertsachen usw., die in den Räumen des Fitnesscenters aufbewahrt werden. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, kann ein sofortiges Hausverbot erhalten, wobei die Trainingsgebühr jedoch weiter entrichtet werden muss. Wer in den begründeten Verdacht gerät, missbräuchlich chemisch Substanzen wie anabole Steroide, Schilddrüsenhormone, Wachstumshormone oder Diuretika etc. einzunehmen, kann mit einer Konventionalstrafe von bis zu 1000,- Euro und einem sofortigen Hausverbot belegt werden, wobei die Trainingsgebühr ebenfalls weiter entrichtet werden muss.
Bei Minderjährigen erkennt der gesetzliche Vertreter (beide Elternteile) durch Unterschrift seine Verpflichtung zur Zahlung an.

Das ist der Vertrag im Wortlaut, so wie ich ihn unterschrieben habe.

Danach sind dann nur noch der Name und weitere persönliche Datenaufgeführt.

Ich wäre sehr erfreut, wenn ihr mir sagen könnt, welche Vertragsklauseln ungültig sind und wie man eventuell aus dem Vertrag rauskommen könnte.

Dazu muss man sagen, dass ich bis heute dort angemeldet bin (mittlerweile fast 28 Monate). Man darf nicht in den Trainingsräumen trinken und in der Hausordnung, die mir nicht ausgehändigt wurde, aber im Studio selbst irgendwo hängt steht, dass man nicht beim Training stöhnen darf und sonstige Geräusche auszustoßen verboten ist - genauso wie die Benutzung eines MP3-Players beim Training. Das Studio ist so sehr klein und hat keine Schließfächer. Die Wertsachen kann man nur an der Theke abgeben. Außerdem sind die Trainingsgeräte sehr, sehr alt.

Wäre euch sehr verbunden…
Wollte mich online bei der Verbraucherzentrale NRW informieren, die verlangen jedoch 19 € pro Beratung, was meiner Meinung nach eine Frechheit ist…

hallo, vorab, kannst du das studio nur fristgerecht kündigen, jedoch gibt es immer möglichkeiten aus dem studio zu kommen, indem du zum arzt gehst und im sagst, dass du starke schmerzen in der wirbelsäule hast und seit einiger zeit auch nicht mehr diesen sport ausführen kannst, oder irgend eine andere erkrankung am bewegungsapparat, aber am besten ist wirbelsäule, diese schmerzen kann dir keiner nachweisen und ein arzt wird dir auf jeden fall den nichtbesuch eines fitnessstudios bescheinigen, kostet aber auch geld-

prinzipiell kann dir kein studio verweigern, dass du deine eigenen getränke mitbrinbst und verzehrst, auch wenn es im vertrag steht. diese iist nichtig.
dieses streitigkeit besteht seit jahren, der anbieter kann dich zwar höflich fragen, aber dir es nicht verbieten, sofern du kein glas mitbringst.
was ist denn das für ein verbot mit dem mp3 player, das kann dir überhaupt keiner verbieten, du kannst dir alles in die ohren setzen, was du möchtest, also so ein blödsin habe ich noch nie gehört, dann müsste ich ja dreiviertel meiner kunden aus dem vertrag schmeißen.du bist nicht verpflichtet die musik vom studio anzuhören. was ist denn das für ein studio?

gruß gudrun schade inhaberin des fitnessstudios in dülmen maxim fitnesscenter :Hi, ich habe mich am 9.10.2007 in einem Studio in meiner Stadt

angemeldet und möchte euch gerne den Vertrag hier mal
darstellen.

"Hiermit erkläre ich meine Anmeldung zum Training im o.g.
Fitnesscenter zu den nachstehenden Bedingungen, die ich durch
meine Unterschrift rechtsverbindlich anerkenne.
Die Trainingsdauer beträgt anderthalb Jahr und beginnt am
9.10.07.
Für die Anmeldung zum Training wird eine sofort zu
entrichtende Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben.
Die Traininsgebühr kann, wenn sie nicht für die gesamte
Trainingsdauer im voraus entrichtet wird, in 18 monatsraten
von 17 euro jeweils am 9. des monats gezahlt werden, wobei der
erste monatsbeitrag dann aber sofort fällig wird. Im
Monatsbeitrag ist die Dusch-Nutzung nicht mit eingeschlossen.
Pro zuwiderhandlung wird eine konventionalstrafe von 75,- Euro
fällig.
Die Trainingsgebühr ist unabhängig davon zu zahlen, ob der
Vetragspartner am Training teilnimmt oder nicht. Der gesamte
Anderthalb-Jahresbeitrag wird - im Rahmen einer Ratenzahlung -
dann in voller Höhe sofort fällig, wenn der Vertragspartner
mit zwei Monatsraten im Verzug ist.
Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt,
verlängert er sich um ein weiteres ganzes Jahr.
Das Fitnesscenter haftet nicht für Kleidung, Wertsachen usw.,
die in den Räumen des Fitnesscenters aufbewahrt werden. Wer
grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung
verstößt, kann ein sofortiges Hausverbot erhalten, wobei die
Trainingsgebühr jedoch weiter entrichtet werden muss. Wer in
den begründeten Verdacht gerät, missbräuchlich chemisch
Substanzen wie anabole Steroide, Schilddrüsenhormone,
Wachstumshormone oder Diuretika etc. einzunehmen, kann mit
einer Konventionalstrafe von bis zu 1000,- Euro und einem
sofortigen Hausverbot belegt werden, wobei die Trainingsgebühr
ebenfalls weiter entrichtet werden muss.
Bei Minderjährigen erkennt der gesetzliche Vertreter (beide
Elternteile) durch Unterschrift seine Verpflichtung zur
Zahlung an.

Das ist der Vertrag im Wortlaut, so wie ich ihn unterschrieben
habe.

Danach sind dann nur noch der Name und weitere persönliche
Datenaufgeführt.

Ich wäre sehr erfreut, wenn ihr mir sagen könnt, welche
Vertragsklauseln ungültig sind und wie man eventuell aus dem
Vertrag rauskommen könnte.

Dazu muss man sagen, dass ich bis heute dort angemeldet bin
(mittlerweile fast 28 Monate). Man darf nicht in den
Trainingsräumen trinken und in der Hausordnung, die mir nicht
ausgehändigt wurde, aber im Studio selbst irgendwo hängt
steht, dass man nicht beim Training stöhnen darf und sonstige
Geräusche auszustoßen verboten ist - genauso wie die Benutzung
eines MP3-Players beim Training. Das Studio ist so sehr klein
und hat keine Schließfächer. Die Wertsachen kann man nur an
der Theke abgeben. Außerdem sind die Trainingsgeräte sehr,
sehr alt.

Wäre euch sehr verbunden…
Wollte mich online bei der Verbraucherzentrale NRW
informieren, die verlangen jedoch 19 € pro Beratung, was
meiner Meinung nach eine Frechheit ist…

Hallo,

da ich leider kein Jurist bin, kann ich da nicht weiterhelfen. Sorry :frowning: Aber viel Glück beim Durchsetzen Deiner Rechte!

Gruß Sandra