Vetrag, welches Datum ist verbindlich?

Hallo!

Gesetz dem Fall jemand schließt einen (Fitness-Studio-)Vertrag ab:
Die Vertragsunterzeichnung liegt ca. 4 Wochen zurück, Vertragsbeginn liegt aber vor keine 2 Wochen zurück. Hat man dann die Möglichkeit noch vom Vertrag zurück zu treten. Denn ein Rücktrittsrecht gilt ja 2 Wochen lang.

Lieben Dank!

Hallo,

Gesetz dem Fall jemand schließt einen (Fitness-Studio-)Vertrag
ab:

ein Rücktrittsrecht gilt ja 2 Wochen lang.

zumindest gesetzlich gibt es hier kein Rücktrittsrecht.

Wurde vertraglich eins vereinbart? Dann wird dort auch geregelt sein, wann die Frist beginnt und wann der Rücktritt zu erklären ist.

Gruß

S.J.

Hi,

ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht. Falls also im Vertrag nichts über einen Widerruf geregelt ist, ist der Vertrag gültig.

Gruß
Tina

und wenn nichts vereinbart steht und explizit zu diesem Fall nichts in den AGB aufgeführt ist?
Wenn man anrufen würde und fragen würde ob man ein Rücktrittsrecht hat und die Dame am anderen sagt, dass man ja 2 Wochen zum zurücktreten hätte?

Hi,

tja eigentlich ist der schriftliche Vertrag gültig. Ein Widerrufsrecht gibt es bei Fitnessverträgen eigentlich nicht, es sei denn es wäre vertraglich etwas anderes vereinbart.

Man könnte versuchen den Vertrag zu widerrufen und sich auf das Telefongespräch mit besagter Dame beziehen, vielleicht wird ja dann der Vertrag kulanterweise storniert.

Aber wie bereits gesagt, einen Anspruch auf Stornierung hat man nicht. Das Widerrufsrecht gilt nur in Ausnahmenfällen (beispielsweise sogenannte Haustürgeschäfte):

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht

Normalerweise beginnt die Frist für den Widerruf mit Zusendung der Widerrufsbelehrung zu laufen.

Gruß
Tina