Vetrags-Handy geklaut - Schadensersatzanspruch?

Hi Leute,

ein paar Ganoven haben mir mein Nokia 7650 in der Straßenbahn aus meiner Jacke geklaut.

Hatte am 3.9.03 einen Vertrag bei Vodafone (Sun-Tarif) auf zwei Jahre abgeschlossen.

Kann ich nun bei Vodafone ein neues Handy kostenfrei als Schadensersatz bekommen (weil ja noch 15 Monate Vertrag laufen), und wenn nicht, warum nicht?

Gruß aus Gallien

Euer Pechvogel Asterix

Hallo

Kann ich nun bei Vodafone ein neues Handy kostenfrei als
Schadensersatz bekommen (weil ja noch 15 Monate Vertrag
laufen), und wenn nicht, warum nicht?

Welchen Schaden sollte Dir Vodafone verursacht haben? Vielleicht geht auf dem Kulanzweg ja was.

Ciao R.

Kann ich nun bei Vodafone ein neues Handy kostenfrei als
Schadensersatz bekommen (weil ja noch 15 Monate Vertrag
laufen), und wenn nicht, warum nicht?

Vodafone stellt dir die Dienstleitstung Mobilfunk zur Verfügung und ggf. hast du bei Vertragsabschluss ein Handy mitgekauft.

Das Handy ist nun nicht defekt (dann wäre es ggf. ein Garantiefall), sondern entwendet worden. Dafür kann aber Vodafone nichts, so dass du von dort auch keinen Schadenersatz bekommen wirst. Denn nicht Vodafone hat die einen Schaden zugefügt, sondern der Dieb. Und nur gegen den könntest du Schadenersatzansprüche stellen.

Viele Grüße
Markus

…wenn sich Gallien bis osnabrueck durch zieht =:wink:

Aber mal im Ernst:

Folgendes Gerichtsurteil gab es vor 7 Jahren:

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 14. April 1997 - 14 C 40/97: Bietet ein Mobilfunk-Provider zur Markteinführung eine Kombination aus Mobiltelefon und Kartenvertrag an, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht hinsichtlich des Kartenvertrags zu, wenn das Mobiltelefon ohne sein Verschulden in Verlust gerät und er für ein Ersatzgerät einen erheblich höheren Preis aufwenden muß als für das Erstgerät. Dies bedeutet, daß nunmehr Kunden mit langen Vertragsbindungen die Möglichkeit haben, sich beispielsweise bei Diebstahl des Gerätes aus dem Vertrag zu lösen.

Hier der ausfuehrliche Gesetzentext, den ich aber nicht verstehe =:wink:

http://www.ra-kotz.de/diebstahl.htm

Ciao! Bjoern

Hallo,

dieses etwas neuere Urteil spräche dem aber entgegen.

Wer sein Mobiltelefon verliert, kann deshalb nicht einfach den dazugehörigen Handyvertrag fristlos kündigen. Ein Kündigungsrecht folge insbesondere nicht daraus, daß der Kunde nach dem Verlust kein verbilligtes Handy nachkaufen kann, sondern ein teureres Ersatzgerät erwerben muß.

(AG Düsseldorf von 1999 - 235 C 8761/99)

Gruß
roland

Hi,

von Vodafone bekommst Du definitiv gar nichts. Die können schließlich nichts dafür daß Dein Handy geklaut wurde…

Du hast einfach Pech gehabt.

Gruß,

MecFleih

Hi!

Das würde ich auch so sehen. Schließlich zahlst Du mit der Grundgebühr die „Bereitstellung der Leistung“, nicht aber die Garantie dafür, daß du auch tatsächlich telefonieren kannst.
Die 2jährige Vertragsbindung hängt mit der Stützung des Handys
zusammen. Dieses hast du ja billiger bekommen, als es normalerweise
kosten würde.

Grüße
Gerald

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich bin kein Jurist. Aber wenn ich das erste Urteil anschaue faellt mir die Begruendung auf „nicht durch eigenes Verschulden“. Vielleicht zaehlt genau dieses bei verlieren ja nicht?

Alles in allem ist es natuerlich sehr aergerlich wenn einem sein Handy geklaut wird. Ist mir auch schon passiert. Mir war aber nicht das Geraet, sondern eher die SIM-Karte lieb und teuer =:wink:

Ciao! Bjoern

hi,
wie wäre es, wenn du im rechtforum mal fragst?

matthias

wenn es dich tröstet mein handy wurde in der schule gekleut.mhh so ein mist mein vertrag läuft auch noch 1 1/2 jahre aber da muss man durch… naja hab inzwischen einen 2 vertrag und muss halt den alten weiter bezahlen!

Schon die Frage…

Was kann den Vodafone dafür, dass dir das Handy geklaut wurde? Schadensersatz wegen welcher Schuld? So eine Art „Gefährdungshaftung für Diebstahlopfer“???

Levay

Raub oder Diebstahl
Überleg mal wie hoch der Gewaltaspekt bei der Tat war. Hat man dich Geschuppst oder gar bedroht?
Der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl ist das deine Hausratversicherung bei Raub für den Schaden aufkommt, nicht aber bei Diebstahl.
Das Gewaltpotential dir gegenüber muss noch nicht einmal sonderlich hoch sein. In meinem Falle hat es gereicht das mir mein O2 XDA aus einer eigentlich diebstahlsicheren Halterung entwendet wurde, indem man mit roher Gewalt daran gerissen hat. Der Gürtelhalter war aus Metall und wurde durch die Tat total verbogen. Diess Gewalt gegen die Sache und da sie an mir befestigt war, folglich auch gegen mich, hat der der Kripo in Köln ausgereicht um den Sachverhalt als Raub zu sehen. Ich habe von meiner Hausratversicherung den kompletten Listenpreis des Gerätes nebst allem zusätzlich erworbenen Zubehörs, das mit entwendet wurde, wie Krussel Lederhülle, Speicherkarte etc, erstattet bekommen.