Hallo, habe innerhalb von 18 Stunden den am Vortag unterschriebenen Vertrag über einen Neuwagenkauf storniert. Jetzt soll es 15 % Stornogebühren usw geben, da laut Aussage des Autohändlers noch in der gleichen Stunde die Bestellung zum Werk geht und damit um eine Abnahmeverpflichtung zustande kommt. Ist das „Bangemachen“ oder was ? Im Keingedruckten auf der Rückseite gibt es keine besonderen Vereinbarungen über Rücktritt seitens des Käufers. Gruß und Danke, Onno
Hallo!
Wenn es keine vertragliche Regelung über den Rücktritt gibt, dann hast du definitiv nicht das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Hier geht nur eine einvernehmliche Auflösung, die sich der Händler auch „abkaufen“ lassen kann.
Gruß
Tom
Hallo,
es ist eines der „Märchen aus tausend und einer Nacht der Juristerei“, dass man von gewöhnlichen Verträgen einfach innerhalb irgendeiner Frist zurücktreten darf.
Verträge sind, von Ausnahmen abgesehen (Fernabsatz, Haustürgeschäft, Kauf auf Kredit) bindend für alle Vertragspartner.
Streng genommen kann der Verkäufer auf Abnahme bestehen.
Gruß
Matthias
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