Hallo Experten,
oftmals enthalten Belege persönliche Dinge, die ein Steuerzahler nicht preisgeben möchte, d.h. er möchte die Belege nicht aus der Hand geben, da man auch beim Finanzamt nicht weiß, wer Einblick erhält. Ein Beispiel: Krankheitskosten. Zum Nachweis dienen Zahnarztrechnungen, Medikamentenverschreibungen u.ä., die u.U. Fakten enthalten, über die man nicht gern spricht und die nicht in falsche Hände gelangen sollen.
Kann der Steuerzahler darauf bestehen, seine Belege nicht aus der Hand zu geben bzw. verlangen, dass die Belege in seinem Beisein geprüft werden?
Danke für die Auskünfte.
Wolfgang D.
Hallo Wolfgang,
jeder Steuerzahler hat die Möglichkeit, seine Steuererklärung persönlich beim Finanzamt abzugeben. Dazu gibt es heutzutage an vielen Finanzämtern zentrale Annahmestellen.
Da werden dann im Beisein des Steuerbürgers die Belege abgehakt und man bekommt sie in der Regel auch gleich wieder mit.
Noch einige grundlegende Anmerkungen zu der Sache:
1.)Finanzbeamte unterliegen als Amtsträgern dem Steuergeheimnis. Nichts, was ihnen im Dienst bekannt geworden ist, dürfen sie nach Außen tragen ohne berufsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
2.) Würde es viele wundern, wie wenig sich das Finanzamt für anscheinend „vertrauliche“ Belege interessiert. Liegen die Arztkosten augenscheinlich unter der zumutbaren Belastung, so wird der Finanzbeamte den ganzen Packen Belege auf einmal abhaken und kein Interesse daran zeigen, welche Zäpfchen, Salben, Mittelchen da gekauft wurden.
- Weiß das Finanzamt sowieso alles von uns, oder kann es zumindest herausbekommen.
Gruß
Lawrence
Hallo Wolfgang,
jeder Steuerzahler hat die Möglichkeit, seine Steuererklärung
persönlich beim Finanzamt abzugeben. Dazu gibt es heutzutage
an vielen Finanzämtern zentrale Annahmestellen.
Da werden dann im Beisein des Steuerbürgers die Belege
abgehakt und man bekommt sie in der Regel auch gleich wieder
mit.
Das isr wohl richtig, aber: Wenn man dann 50 Belege vorlegt und 10 Personen im Hintergrund warten, dann heißt es: „lassen Sie die Belege hier, wir prüfen Sie und schicken sie ihnen wieder zurück.“
Noch einige grundlegende Anmerkungen zu der Sache:
1.)Finanzbeamte unterliegen als Amtsträgern dem
Steuergeheimnis. Nichts, was ihnen im Dienst bekannt geworden
ist, dürfen sie nach Außen tragen ohne berufsrechtliche
Konsequenzen fürchten zu müssen.
Dennoch möchte ich nicht meinem beim Finazamt arbeitenden Nachbar begegnen, der nun wissen könnte, dass ich eine peinliche Krankheit habe, die ein normaler Mensch nicht hat
2.) Würde es viele wundern, wie wenig sich das Finanzamt für
anscheinend „vertrauliche“ Belege interessiert. Liegen die
Arztkosten augenscheinlich unter der zumutbaren Belastung, so
wird der Finanzbeamte den ganzen Packen Belege auf einmal
abhaken und kein Interesse daran zeigen, welche Zäpfchen,
Salben, Mittelchen da gekauft wurden.
- Weiß das Finanzamt sowieso alles von uns, oder kann es
zumindest herausbekommen.
Ok, aber man möchte sich ja nicht selbst ausliefern.
Grüße
Wolfgang D.
Hallo,
Das isr wohl richtig, aber: Wenn man dann 50 Belege vorlegt
und 10 Personen im Hintergrund warten, dann heißt es: „lassen
Sie die Belege hier, wir prüfen Sie und schicken sie ihnen
wieder zurück.“
Die Belege bleiben das Eigentum des Steuerzahlers und das Finanzamt darf sie nur nach Einwilligung des Steuerzahlers einbehalten, solange kein Verdacht auf eine Steuerstraftat vorliegt.
In diesem Fall wird der Finanzbeamte sagen, dass man dann eben zu einem anderen Zeitpunkt wieder kommen solle. Oder man vereinbart direkt einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Dennoch möchte ich nicht meinem beim Finazamt arbeitenden
Nachbar begegnen, der nun wissen könnte, dass ich eine
peinliche Krankheit habe, die ein normaler Mensch nicht hat
Jeder Steuerzahler hat das Recht, aus begründetem Anlass gegen einen Finanzbeamten die Besorgnis der Befangenheit gem. § 83 AO geltend zu machen.
Insoweit, könnte geprüft werden , ob der Nachbar vom Verfahren ausgeschlossen werden kann.
Dazu muss der Nachbar aber persönlich mit den Steuersachen betraut sein. Arbeitet er nur zufällig auch beim Finanzamt, kann man ihn natürlich auch nicht von dort entfernen lassen.
Zur Beruhigung, jeder Sachbearbeiter des Finanzamts kann am Dienst-PC nur die Angelegenheiten einsehen, für die er selbst zuständig ist.
Gibt X die Steuererklärung ab, so kann der Nachbar, der F bearbeitet, diese Daten nicht einsehen.
Gruß
Lawrence