Vetternwirtschaft und Vitamine

Hi,

Gesetze, wenn ich das höre dreht sich mein Magen um.
Wo lebst Du denn.
Gesetze richtig und gerecht anwenden heißt das Zauberwort!
Mein Gefühl sagt mir aber dass zu einem großen Teil das Geld Einfluß auf die Rechtsprechung genommen hat. Beziehungsvitamine sowieso.

Hier nur ein kleines Beispiel:
Meinem Nachbarn hat man bei einer Verkehrskontrolle mit 1,2 PM Alkohol erwischt. Ersttäter --> 11 Monate Führerscheinenzug
Der Sohn meines Bekannten hatte 1,5 PM und baute einen Verkehrsunfall
Ersttäter --> 7 Monate Führerscheinenzug, sein Vater arbeitet in der Staatsanwaltschaft.
So, nun bist Du wieder drann!

PS
Sieh Dich doch mal um was alles im Namen des Gesetzes passiert und pures Unrecht ist.
Setze Dich mal an einen Stammtisch um zu begreifen was Stammtischniveau ist. U-Haft ist hier im Sprachgebrauch nicht einmal vorhanden, da werden größere und ganz andere Geschütze aufgebaut.

nicki

Untersuchungshaft wird angerechnet
Hallo,

Wo ist das Problem?

Ich gehe davon aus, dass der Schläger verurteilt wird und dann die normale Zeit absitzt. Wäre er jetzt bis zum Prozessbeginn in U-Haft, würde die Zeit ohnehin angerechnet. Da U-Haft vermutlich sogar weniger unangenehm, ist, als „richtige“ Haft (ok, eigene Erfahrungen habe ich zum Glück nicht auf diesem Sektor), würde man ihm damit vielleicht sogar einen Gefallen tun.

Ich finde es richtig, dass ein mutmasslicher Täter normalerweise bis zum Prozessbeginn auf freiem Fuss ist (ausser, soweit ich weiss, bei Flucht- Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr). Es ist nun mal so, dass die Schuld erst im Prozess festgestellt wird. Willst Du dies abschaffen? Wenn einer von uns mal unschuldig in Verdacht gerät, wird er heilfroh darüber sein.

Wenn er verurteilt wird, geht er in den Bau, ob jetzt oder später. Wo also ist das Problem? Das Sinnvollste wäre wirklich, die Justiz möglichst ungestört ihre Arbeit machen zu lassen.

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax

Gesetze, wenn ich das höre dreht sich mein Magen um.

Könnten Sie das mal näher erklären? Haben Sie etwas gegen Gesetze oder möchten Sie, dass unsere Gesetze von den Gerichten nicht angewendet werden? Wie sieht denn Ihre Vorstellung von unserem Rechtssstaat in der Praxis aus?

Wo lebst Du denn.

Zum Glück in einem Land, in dem die Gerichte nach den bestehenden Gesetzen urteilen und nicht, wie Sie es zum Beispiel propagieren, nach eigenem Gutdünken.

Gesetze richtig und gerecht anwenden heißt das Zauberwort!

Dann dann mal her mit der Weisheit? Erklären Sie doch einmal, welche Regelungen der StPO hier konkret wie falsch angewendet wurden und wie sie richtig hätten angewendet werden sollen?

Mein Gefühl sagt mir aber dass zu einem großen Teil das Geld
Einfluß auf die Rechtsprechung genommen hat.

Ach ja, so eine schöne Verschwörungstheorie, basierend auf einem „Gefühl“, ist doch was feines. Die Richter sind alle bestechlich und wollen nichts anderes, als Straßenschläger laufen lassen. Jetzt kommen wir dem Kern Ihrer Ansichten so langsam nahe.

Beziehungsvitamine sowieso.

Ja ne, iss klar. Das war jetzt die ganze Erklärung Ihrerseits?

Hier nur ein kleines Beispiel:

Ah, nun wird der weder nachvollziehbare, nachprüfbare, noch zu verallgemeinernde Einzelfall aus der Kategorie „ich kenne da einen, der hat mal…“ hervorgeholt und damit unser Rechtssystem erklärt.

Nein danke, wenn Sie hier ein korrumpiertes Justizsystem belegen wollen, bedarf es schon etwas mehr.

Meinem Nachbarn hat man bei einer Verkehrskontrolle mit 1,2 PM
Alkohol erwischt. Ersttäter --> 11 Monate Führerscheinenzug
Der Sohn meines Bekannten hatte 1,5 PM und baute einen
Verkehrsunfall
Ersttäter --> 7 Monate Führerscheinenzug, sein Vater arbeitet
in der Staatsanwaltschaft.
So, nun bist Du wieder drann!

Meinen Sie wirklich, Sie hätten jetzt auch nur irgendetwas substantielles gesagt, auf das ich antworten müsste?

Sieh Dich doch mal um was alles im Namen des Gesetzes passiert

Jupp, das ist mein Beruf und daher sehe ich das täglich.

und pures Unrecht ist.

Ja wo ist es denn? Außer Ihrem Nachbarn und der Behauptung, die Richter seien bestechlich, ist bisher nicht viel gekommen.

Setze Dich mal an einen Stammtisch um zu begreifen was
Stammtischniveau ist.

Habe ich und das klingt meist sogar noch niveauvoller als das hier.

U-Haft ist hier im Sprachgebrauch nicht
einmal vorhanden, da werden größere und ganz andere Geschütze
aufgebaut.

U-Haft ist offensichtlich bei Ihnen auch nicht wirklich verstanden worden, sonst hätten Sie die nicht mit Abschreckung in Verbindung gebracht.

Aber insgesamt danke für die Antwort, war sehr aufschlussreich.

Gruss
Matze

Guten Abend!

dass der Vater des
Jugendlichen der diese Mordattacke ausgeführt hat Jurist ist.

Sein Vater wird ihn entsprechend beraten haben.
Vermutlich nicht bei der Tat selbst, aber gut möglich dabei, 1) sich besser selbst zu stellen, und 2) wie man juristisch glaubwürdig Reue zeigen kann.
Damit hat der Juristenjunge dem Bäckerjungen gegenüber einen Vorteil.
Aber bevor ich von Vetternwirtschaft reden mag, warte ich doch erst mal das Urteil ab.

E.T.

Hallo,

Sofort in die U-Haft nehmen um wenigstens ein kleines Symbol
der Abschreckung zu geben.
Auch dem Opfer gegenüber wäre diese Maßnahme angebracht.
Dieses muss sich ja hier absolut verarscht vorkommen.

Diese Position kann ich absolut nachvollziehen und durchaus teilen. Zunächst hatte ich leider mehr auf den anderen Teil der Aussage geachtet, wo vom Anwalt die Rede war.

Auch ich würde gerne eine direkte Reaktion auf jegliche Jugendliche Straftat sehen. Das muss nicht zwingend gleich der Arrest sein, sondern kann auch eine Verhandlung sein, die direkt auf dem Fuße folgt.

MfG Cleaner

Hallo,

Gesetze richtig und gerecht anwenden heißt das Zauberwort!

Dir ist aber schon klar, dass die Auslegung von Gesetzen eine sauschwere Angelegeneheit ist?

Beispiele:
a) Der Mann A läuft in eine Bank. Er zieht eine Maschinenpistole und bedroht den Kassierer, damit dieser ihm das Geld herausgibt.

b) Der Mann B läuft in eine Bank. Er zieht eine Spielzeugpistole und bedroht den Kassierer, damit dieser ihm das Geld herausgibt. Der Kassierer erleidet einen Herzinfarkt.

c) Wie wäre es beispielswiese, wenn der Wachmann C, während einer dienstpause in einen Supermarkt geht, wo er einen Müsliriegel stiehlt. Die Waffe hat er dabei aus dienstliche Gründen einfach nur dabei.

Wer ist nun wie zu bestrafen? A und B beide gleich? Oder a weniger als b, weil er ja keine schwere Folge verursacht hat? Oder vielleicht ist b geringer zu bestrafen, weil er mit der Spielzeugpistole ja gezeigt hat, dass er niemanden verletzen wollte?

Du siehst also hoffentlich, dass das, was sich aus der Aussensicht so „klar“ zu sein scheint, aus rechtlicher sicht gar nicht mal klar sein muss und schweireige Abwägungsfrage mit sich bringt.

MfG Cleaner

Auch ich würde gerne eine direkte Reaktion auf jegliche
Jugendliche Straftat sehen.

Das will jeder. Diese Reaktion kann aber nicht in der U-Haft liegen, weil diese mit einer Strafe für die Tat nunmal nichts zu tun hat.

Wer schnelle Verfahren will, muss sich vor allem für eines einsetzen: Mehr Mittel für die Justiz.

Gruss
Matze

Sein Vater wird ihn entsprechend beraten haben.
Vermutlich nicht bei der Tat selbst, aber gut möglich dabei,

  1. sich besser selbst zu stellen, und 2) wie man juristisch
    glaubwürdig Reue zeigen kann.
    Damit hat der Juristenjunge dem Bäckerjungen gegenüber einen
    Vorteil.

Komisch, viele Beschuldigte haben bei der Haftprüfung einen Anwalt, der sie berät, trotzdem kommen die nicht alle frei. Vielleicht sollte man sich von der Idee, der Beruf des Vaters hat was mit der Entscheidung zu tun, lösen. Zumal der Richter den Staatsanwalt sicher viel besser kennt und mit dem auch ständig zusammen arbeitet und daher nicht ganz zu erklären ist, weshalb er, wenn schon Vetternwirtschaft betrieben wird, nicht diesem, sondern einem unbekannten von zigtausend Anwälten in Berlin folgt, der nicht mal der Verteidiger des Beschuldigten, sondern nur dessen Vater ist.

Gruss
Matze

Hi,

das ist ja schon fast mehr als blablabla.
Du solltest Dir den Film der Überwachungskamera nochmals etwas genauer ansehen.
Eine Kampfmaschine die einfach mal so austickt gehört nach zwei Stunden Verhör nicht auf die Straße.
Das ist und bleibt nun mal meine Meinung auch wenn es Dir nicht passt.

nicki

Hi,

ja Du hast natürlich Recht, es gibt diese Unterschiede die auch zu bewerten sind.

Aber dieser Fall hat doch gezeigt, dass nur die Hilfe eines mutigen jungen Mannes verhindert hat, dass das Opfer totgetreten wurde.
So eine Kampfmaschine gehört zunächst nicht in die Freiheit.
Zumindest in einer geschlossenen Klappse müsste der Gesundheitszustand der Täters überprüft werden.
Was hier in nachhinein passierte geht eindeutig auf die Vitamine des Papis zurück. Das stört mich und verhöhnt das Opfer.

nicki

Hi,

Ich finde es richtig, dass ein mutmasslicher Täter
normalerweise bis zum Prozessbeginn auf freiem Fuss ist
(ausser, soweit ich weiss, bei Flucht- Verdunklungs- und
Wiederholungsgefahr). Es ist nun mal so, dass die Schuld erst
im Prozess festgestellt wird. Willst Du dies abschaffen? Wenn
einer von uns mal unschuldig in Verdacht gerät, wird er
heilfroh darüber sein.

Du sagst es, „Wiederholungsgefahr“.
Wenn Täter einfach so aus heiterem Himmel zuschlagen und sofort wieder auf Freien Fuß gesetzt werden, nicht einmal der Gesundheitszustand überprüft wird ist die Gefahr groß wenn nicht gar verlockend es wieder zu tun.

nicki

das ist ja schon fast mehr als blablabla.

Welch inhaltsreiche Aussage, und was will uns das jetzt sagen?

Du solltest Dir den Film der Überwachungskamera nochmals etwas
genauer ansehen.
Eine Kampfmaschine die einfach mal so austickt gehört nach
zwei Stunden Verhör nicht auf die Straße.
Das ist und bleibt nun mal meine Meinung auch wenn es Dir
nicht passt.

Aha, nachdem Sie mit Ihren Verschwörungstheorien nicht weiter kommen, wiederholen Sie das Selbe also einfach nochmal.

Wie gesagt, Ihre Beiträge, inklusive diesem hier, sind sehr aufschlussreich. Keine weiteren Fragen.

Gruss Matze

Hi,

ja, ja, genauso wie Deine Beiträge.

nicki

Hi,

nenne es U-Haft, Artest, Knast oder geschlossene Anstallt, das ist mir eigentlich scheißegal.
Ich will Schutz vor Gewaltpotential in dieser Art und Weise.

Im übrigen hat hier das Bundesland Bayern entsprechend reagiert.
Hier werden solche Täter nicht unmittelbar nach der Tat wieder freigelassen.

nicki

Hallo,

Im übrigen hat hier das Bundesland Bayern entsprechend
reagiert.
Hier werden solche Täter nicht unmittelbar nach der Tat wieder
freigelassen.

hat Bayern eine eigene Strafprozeßordnung eingeführt? Wenn ja, sollte man das mal Herrn Friedrich mitteilen. Dem fielen dazu bestimmt ein paar passende Worte ein.

Gruß
C.

nenne es U-Haft, Artest, Knast oder geschlossene Anstallt, das
ist mir eigentlich scheißegal.

Das merkt man, daher auch die völlig unsinnigen Kommentare.

Ich will Schutz vor Gewaltpotential in dieser Art und Weise.

Dann wenden Sie sich an den Gesetzgeber, wenn Ihnen die Gesetzeslage nicht ausreicht.

Im übrigen hat hier das Bundesland Bayern entsprechend
reagiert.
Hier werden solche Täter nicht unmittelbar nach der Tat wieder
freigelassen.

Quatsch, zudem würde mich interessieren, wann das Strafprozessrecht in die Länderzuständigkeit übergegangen ist.

Gruss
Matze

ja, ja, genauso wie Deine Beiträge.

Ich warte noch immer auf inhatliche Antworten hierauf. Bisher kam nur Stammtischgebrüll.

Gruss
Matze

Wenn Täter einfach so aus heiterem Himmel zuschlagen und
sofort wieder auf Freien Fuß gesetzt werden, nicht einmal der
Gesundheitszustand überprüft wird ist die Gefahr groß wenn
nicht gar verlockend es wieder zu tun.

Ja, vor allem wenn sie sich vorher der Polizei freiwillig gestellt haben und geständig sind.

Die Untersuchungshaft ist keine „Zusatzstrafe“ für besonders böse Verbrecher.

Ich finde es faszinierend, wie schon wieder einmal tausende von Zeitungsleser aus allen Ecken dser Republik meinem, einen Fall besser beurteilen zu können als der Richter, der den mußmaßlichen Täter persönlich befragen konnte.

M.

Guten Abend!

Sein Vater wird ihn entsprechend beraten haben.
Vermutlich nicht bei der Tat selbst, aber gut möglich dabei,

  1. sich besser selbst zu stellen, und 2) wie man juristisch
    glaubwürdig Reue zeigen kann.
    Damit hat der Juristenjunge dem Bäckerjungen gegenüber einen
    Vorteil.

Komisch, viele Beschuldigte haben bei der Haftprüfung einen
Anwalt, der sie berät, trotzdem kommen die nicht alle frei.
Vielleicht sollte man sich von der Idee, der Beruf des Vaters
hat was mit der Entscheidung zu tun, lösen.

Haftprüfung+Anwalt gibts zeitlich erst NACH dem genannten Punkt 1).

Zumal der Richter
den Staatsanwalt sicher viel besser kennt und mit dem auch
ständig zusammen arbeitet und daher nicht ganz zu erklären
ist, weshalb er, wenn schon Vetternwirtschaft betrieben wird,
nicht diesem, sondern einem unbekannten von zigtausend
Anwälten in Berlin folgt, der nicht mal der Verteidiger des
Beschuldigten, sondern nur dessen Vater ist.

Ich finde nicht, dass mein Beitrag so zu verstehen war als würde ich die These der „Vetternwirtschaft“ unterstützen.

E.T.

Ich finde nicht, dass mein Beitrag so zu verstehen war als
würde ich die These der „Vetternwirtschaft“ unterstützen.

Das ist richtig, ich wollte das eigentlich nur noch mal untermauern (war aber so ein wenig missverständlich).

Gruss
Matze