Hi,
Gut, dann halt Stammtischgebrülle, es unterscheidet sich von Deinem Quatsch nicht im geringstem.
nicki
Hi,
Gut, dann halt Stammtischgebrülle, es unterscheidet sich von Deinem Quatsch nicht im geringstem.
nicki
Hi,
nein aber die schöpfen die Gesetze halt entsprechend aus.
Der Spielraum ist ja bekanntlich riesig.
nicki
Gut, dann halt Stammtischgebrülle, es unterscheidet sich von
Deinem Quatsch nicht im geringstem.
Ich warte noch immer darauf, dass Sie auf meine Aussagen einmal inhaltich eingehen und sich substantiiert zu der Sache äußern. Dass das nicht zu erwarten ist, nachdem Sie erklären, ohnehin keine Ahnung von den rechtlichen Grundlagen des Themas zu haben und ihnen diese auch egal sind, ist das natürlich nicht zu erwarten.
Vor dem Hintergrund hat Ihr „Du schreibst auch quatsch“-Argument etwa das Niveau eines Drittklässlers.
Also bitte: Nun äußern Sie sich doch mal konkret zu dem, was ich gesagt habe (Sprüche wie „Wo lebst Du denn“ oder „das ist ja schon fast mehr als blablabla“ sind nur Gegröle).
Ich mache es noch einmal einfach für Sie.
Da Sie die Entscheidung, den Beschuldigten in Berlin wieder auf freien Fuß setzen, kristieren, erklären Sie doch einmal:
Auf welchen Regelungen basierte die Entscheidug? Welche genau wurde falsch angewendet? Warum und wie hätte sie richtig angewendet werden müssen? (Denn das war ja letztlich der Inhalt meiner Beiträge).
Die Bühne ist frei für Sie, ich freue mich auf eine interessange, inhaltiche Argumentation (glaube aber irgendwie, dass wir nur einen weiteren Auszug aus Ihrem Repertoir dumpfer Parolen erhalten).
Gruss
Matze
nein aber die schöpfen die Gesetze halt entsprechend aus.
Der Spielraum ist ja bekanntlich riesig.
Nein, das ist er für die Anordnung von U-Haft nicht wirklich.
Aber da Sie es gerade erwähnt haben:
Um welche Gesetze genau geht es denn hier, die angeblich so auslegungsfähig sind und in Bayern richtig ausgeschöpft werden? Und könnten Sie gleich noch einmal mit erklären, welche Möglichkeiten das Land Bayern hat, die Entscheidung unabhängiger Richter bei der Anwendung von Bundesrecht zu beeinflussen?
Ich sehe schon, wir können hier über unser Rechtssystem viel Neues von Ihnen lernen…
Gruss
Matze
Hi,
hast Du keine Arbeit in Berlin als RW?
Anscheinend nicht!
Wundert mich aber auch nicht.
Meine Antwort kennst Du und hier rücke ich keinen Millimeter davon ab.
nicki
Hi,
da Du ja bekanntlich sehr viel Zeit hast versuche es doch mal mit Zeitungslesen.
Schau Dir mal die Münchner U-Bahn Fälle an und vergleiche.
Hier werden halt die Gesetzte ausgeschöpft.
In keinem Fall wurden die Täter unmittelbar nach dem Verhör wieder auf die Straße entlassen.
nicki
hast Du keine Arbeit in Berlin als RW?
Anscheinend nicht!
Wundert mich aber auch nicht.
Ah, eine Argumentum ad hominem. Nun, nach „Hartge’s Second Law“ war dies ja nur eine Frage der Zeit, bis Sie von Ihren nichtssagenden Luftblasen auf die persönliche Ebene wechseln und damit endgültig zu erkennen geben, dass Sie eigentlich rein garnichts zu sagen haben.
Danke, dass Sie sich hier so schön selbst vorführen.
Meine Antwort kennst Du
Nein, ich kenne ein paar Parolen von Ihnen, mit einer Antwort oder gar irgendwelchen inhaltlichen Aussagen zu dem eigentlichen Thema der Berliner Entscheidung hatte das bisher noch nichts zu tun.
und hier rücke ich keinen Millimeter
davon ab.
Verständlich, da Sie ja bisher nichts gesagt, sondern nur ein paar Sprüche geklopft haben, im Weitern auch nichts dazu kam und Sie ja letztlich ohnehin selbst zugegeben haben, garnicht zu wissen, welche Rechtslage der ganze Frage zugrunde liegt.
Wie soll man auch von nichts 1 Millimeter abrücken
Gruss
Matze
da Du ja bekanntlich sehr viel Zeit hast versuche es doch mal
mit Zeitungslesen.
Mache ich gerne, ich lese nur keine Bild-Zeitung.
Schau Dir mal die Münchner U-Bahn Fälle an und vergleiche.
Hier werden halt die Gesetzte ausgeschöpft.
In keinem Fall wurden die Täter unmittelbar nach dem Verhör
wieder auf die Straße entlassen.
Ich formuliere die Frage an dieser Stelle noch einmal:
Welche Gesetze genau meinen Sie, wie wurden sie in München angewendet und aufgrund welcher Umstände sollten diese in Berlin anders angewendet werden als geschehen.
Es wäre für uns alle interessant hier, wenn Sie irgendwann mal etwas inhaltliches Beitragen und ihren flotten Sprüchen auch mal konkrete Inhalte hinsichtlicher der von dem Gericht angewendeten Gesetze beifügen.
Aber da Sie jeder konkreten Frage, wie schon erwartet, schön aus dem Weg gehen, bleibt es wohl weiter bei Ihren allgemeinen Hinweisen auf dieses oder jenes Verfahren oder Ihren Nachbarn, die zum eigentlich Thema eben Null Aussage haben.
Also, welcher Haftgrund der StPO wurde in München bejaht und welcher wurde Ihrer Ansicht nach in Berlin fälschlicher Weise verneint?
Das gute für Sie ist,
ich habe schon gesagt, dass es um Haftgründe geht (Strafe können Sie, da Sie die ganzen Gesetze ja eh nach eigener Aussage nicht kennen und Ihnen die auch egal sind daher rauslassen).
Das schlechte für Sie ist,
es gibt verschiedene Haftgründe. Der in München muss also nicht zwingend der selbe wie in Berlin sein.
So, welches Tor darf es nun sein. Ich warte noch immer auf eine konkrete Antwort von Ihnen, worin genau der Fehler des Berliner Richters bei der Anwendung welcher Rechtsnorm lag (nicht, dass ich ohnehin davon ausgehen, dass Sie sowiso wieder der Frage aus dem Weg gehen, wieder persönlich werden und irgendwas von anderen Fällen oder Ihrem Nachbarn erzählen).
Gruss
Matze
Ohne
Hi,
auch dieser Schrott überzeugt mich nicht!
nicki
Hi,
Du hast ja wirklich nichts zu tun.
nicki