Hallo,
ich habe folgendes Problem, wir hatten eine Investitionseinlage bei einer bank die fristgemäß und ordentl. gekündigt wurde. Doch seit wirksam werden der Kündigung, verschiebt sich die Auszahlung ständig (Steuernachzahlung, falsch berechnete Steuern usw., Abrechnung kommt am…), das 1. Mahnverfahren 0 Erfolg trotz Zusicherung der Auszahlung, jetzt sind wir im 2. Mahnverfahren und es soll „defintiv“ ausgezahlt werden die Frist verstreicht jetzt!!
Meine Fragen wären, obwohl die Bank kein Rechtsstreit will, auch kein gerichtl. Mahnverfahren.
Ab wann wäre die Bank definitiv verpflichtet, eine Offenlegung gegenüber dritten zu zeigen, das das Geld aus der Invest. raus ist, Steuern abgeführt sind und es brach liegt und die kein Nutzen mehr davon haben?? Wie weit kann trotz solcher Aussagen es rechtl. weiter gehen und welche Gründe könnten Sie finden, trotz Einhaltung Ihrer AGB’s??