meine Frau hat letztes Jahr zwei Kurse bei der Volkshochschule gehalten und dafür ca. 500 EUR Honorar bekommen.
Sie war nicht bei der VHS angestellt sondern das lief als Freiberuflerin. D.h. es existiert keine Lohnsteuerkarte und es wurden keine Sozialabgaben gezahlt.
Wo müssen wir diese 500 EUR bei der Einkommensteuererklärung 2002 eintragen? Irgendwie ist der Bogen den wir hier haben nur für Lohnsteuerkarten-Arbeit?
Die Einnahmen aus der Tätigkeit an der Volkhochschule sind nach § 3 Nr. 26 EStG einkommensteuerfrei, soweit diese nicht den Betrag von EUR 1.848 überschreiten.
Erklärt werden diese Einnahmen auf der Anlage SO (?), einfach mit einer Kurzerläuterung zur Herkunft der Einnahmen und einen Hinweis auf den Gesetzesauszug erklären.
Trotzdem unbedingt auf die korrekte Veranlagung achten, also den Steuerbescheid hinsichtlich dieser Position genau prüfen.
Grüsse aus dem Norden
Björn
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1 848 Euro [Bis 31.12.2001: 3 600 Deutsche Mark] [29] im Jahr. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;
meine Frau hat letztes Jahr zwei Kurse bei der Volkshochschule
gehalten und dafür ca. 500 EUR Honorar bekommen.
Sie war nicht bei der VHS angestellt sondern das lief als
Freiberuflerin. D.h. es existiert keine Lohnsteuerkarte und es
wurden keine Sozialabgaben gezahlt.