Ich muss am Freitag ein Referat über den Arbeitsmarkt und sein Besonderheiten halten. Ich würde vorher gerne ein kurzes Video abspielen als Einstieg. Leider ist jenes nicht gegeben im Internet und ich wollte Fragen ob ihr vielleicht doch eine Seite kennt wo dieses Thema kurz aber gut dargestellt ist. Meine bisjetztigen Informationen zu diesem Thema sind jene. Bitte um Hilfe bin wahnsinnig nervös
Die Besonderheiten des Deutschen Arbeitsmarktes
Vortrag Wirtschaft
Klasse 11 Semester 2
Markt: Ort andem Güter und Dienstleistungen frei/eingeschränkt angeboten werden
->Ware soll passenden Abnehmer finden
->Bestimmten Preis angeboten
Gütermarkt: Aufeinandertreffen Angebot und Nachfrage nach Gütern.
Handlung mit Waren und Dienstleistungen.
Arbeitsmarkt:Nachfrage nach Arbeitskräften mit Selbstangebot von Arbeitskräften aufeinandertrifft.
Arbeitsmarkt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Gütermarkt:stuck_out_tongue:roduzenten und Konsumenten
zum Begriff: Was ist ein Arbeitsmarkt?
-Arbeitskraft in Zeiteinheiten und Qualifikationen gesucht/angeboten/getauscht
-Menschen, (die über ihre Arbeitskraft persönlich frei verfügen können) vermieten gegen Arbeitsentgelt ihre Arbeitskraft zur Verrichtung produktiver Tätigkeiten an Arbeitgeber, unter deren Anleitung sie Güter herstellen oder Dienstleistungen ausführen, in Kombination mit (meist) von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellten Rohstoffen und Produktionsmitteln.
- Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Markt in einer Volkswirtschaft.Angebot und Nachfrage treffen aufeinander (PREIS der beide Kräfte steuert.) Privatpersonen bieten Produkt Arbeitsleistung an
-Arbeitsmarkt entwickelte sich in Zeit der Arbeitsteilung
Besonderheiten des Arbeitsmarktes
Charakteristika des Arbeitsmarktes:
1.Exitenstielle Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt
2. Externe Lohnfestsetzung
3.Arbeitgeber verfügt über mehrere zu besetzende Arbeitsplätze
4.Nach Abschluss des Vertrages weiterhin Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
5.Mittel zur Gesellschaftsbildung
6.Arbeitskraft und Mensch untrennbar
- Arbeitnehmer angewiesen Arbeitskraft anzubieten
->Verzicht bedeutet ökonomische Existenzbedrohung
->ohne Einkommen ->fehlende Mittel zum Lebensunterhalt
->Arbeitlose nehmen minderbezahlte Tätigkeiten an -> Lebensunterhalt zu bestreiten.
2.Entlohnung nicht vom Arbeitnehmer bestimmt, kein Einfluss auf Lohngestaltung.
Lohn wird nach System extern festgelegt->sozialdemokratische Strukturen über Tarifverhandlungen.
->Arbeitnehmer kann auf Tätigkeit nicht verzichten, Entlohnung keinesfalls zufrieden.
3.Besonderheit Vertragspartei „Arbeitgeber“ gewöhnlich über mehrere zu besetzende Arbeitsplätze verfügt.
Je leichter ein Arbeitsplatz zu besetzen ist, d.h. je mehr Arbeitnehmer bereitstehen, diesen zu besetzen, desto mehr „Macht“ erhält der Arbeitgeber, da sich die Stellung des Arbeitgebers gegenüber der Vertragspartei „Arbeitnehmer“ in einer günstigeren Marktposition befindet. Umgekehrt ist dies auch möglich z.B. dann wenn der Arbeitnehmer über spezielle Fähigkeiten oder Qualifikationen verfügt, welche stark - auf der Seite der Arbeitgeber - gefragt sind, sich aber schwierig beschaffen lassen.
4.Besonderheit nach Abschluss des Vertrages weiterhin Beziehungen zwischen den Vertragspartnern dergestalt bestehen, dass ein Vertragspartner, der Arbeitgeber, weitgehende Verfügungsrechte über den anderen, den Arbeitnehmer, erwirbt.
Der Zusammenschluss der Arbeitnehmer zu Gewerkschaften und das Arbeitsrecht als Schutzrecht für die Arbeitnehmer sind als Konsequenzen der „Macht-Asymmetrie“ (Claus Offe) auf den Arbeitsmärkten und des Charakters des Arbeitsverhältnisses als „Herrschaftsverhältnis“
5.Mittel zur Gesellschaftsbildung, denn bestehende Gesellschaft orientiert sich an der Erwerbstätigkeit.
z.B. Manager hat andere soziale Stellung als geringverdienender Schuhputzer.
–> Erwerbsarbeit zentrales Definitionsmerkmal des Menschen
Der Arbeitnehmer bringt kein eigenes Sachkapital (Büros, Computer usw.) ein, sondern lediglich seine Fähigkeiten und Fertigkeiten; das notwendige Sachkapital wird vom Unternehmer gestellt.
Der Arbeitnehmer hat in der Regel nur einen Vertragspartner, den Unternehmer.
PREIS FÜR ARBEIT aus Lohnkosten bestimmt.
6.GUT :ARBEITSKRAFT: UND MENSCH SIND UNTRENNBAR!.
Anders als bei Produktmärkten: Bildung des Preises (Lohn) nicht immer
frei nach Angebot und Nachfrage. Der Lohn wird häufig von Tarifparteien (Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbänden) in Tarifrunden entschieden und nicht von einzelnen
Arbeitnehmern und Unternehmen. Zudem ist der Preis nach unten hin starr und kann sich
auch bei Veränderungen von Nachfrage und / oder Angebot nicht nach unten hin anpassen.
Somit lässt sich der Markt nicht durch den Preis räumen. Das Überangebot an Arbeit, das auf keine Nachfrage trifft, schlägt sich in Arbeitslosigkeit nieder. Zudem umgeben den Arbeitsmarkt viele Regeln, die die Politik zusammengestellt hat. Diese sollen den
Arbeitnehmer schützen, engen aber auch den Freiraum des Arbeitsmarktes stark ein, sodass er nicht flexibel auf Veränderungen in der Wirtschaft reagieren kann.
Formen des Arbeitsmarktes
Es wird unterschieden zwischen dem
ersten Arbeitsmarkt,( betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen (Arbeitgeber) mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) zusammenführt)
zweiten (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen.
zweiter Arbeitsmarkt verdrängt erster-> höhere Arbeitslosigkeit.
ledigliche Arbeislose stehen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
keine soziale Verpflichtung der Arbeitsplatzvergabe, kein Recht auf Arbeit.
Zahl der Arbeitslosen im Februar 2012 von Januar von 600 auf 120.400 gestiegen. saisontypischer Anstieg.
Spezifische Institutionen (Bundesagentur für Arbeit,
Tarifparteien, Gesetzgeber)
ZUKUNFT: Verlängerung der Verweilzeit in der Arbeitswelt
-Arbeitsbedingungen finden keine Abstimmung auf jüngere vollzeitarbeitende Mitarbeiter.
FAZIT:smiley:IE EXTERNE LOHNFESTLEGUNG /NICHT DURCH ANGEBOT UND NACHFRAGE.
-SOZIALE KOMPONENTE->BESCHÄFDIGUNGSWESEN
->gibt Menschen eine Definiton einer sozialen Rolle und Position
-WARE „ARBEITSKRAFT“ UNTERSCHEIDET SICH VON ANDEREN GÜTERN
-ORGANISATION:Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt
Lohnkosten werden im Voraus als Bedingung des Arbeitsvertrages bestimmt
-gewisser Lebensstandart-> untergrenze->untergrenze arbeitsmarkt
arbeitsmarkt entwickelte sich in Zeit der Arbeitsteilung
Aktuelle Entwicklung im Arbeitsmarkt Deutschland:
Seit 2003 werden auf dem Arbeitsmarkt drei Arbeitsverhältnisse unterschieden:
Minijob (Bruttoverdienst bis 400 Euro/Monat)-kurzfristige beschäfdigung
Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 400,01 bis 800,00 Euro/Monat)
reguläres Beschäftigungsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800 Euro/Monat).
Dazu abgestuft werden entsprechend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingezogen. Die Neuregelung beruht auf dem Hartz-Konzept und soll die Zahl der Arbeitsverhältnisse erhöhen.utschland:
Besonderheiten des Arbeitsmarktes
-Arbeitskraft ist an den Menschen gebunden
- Arbeitnehmer behält die Eigentumsrechte an sich selbst
Qualität des Arbeitnehmers ist häufig schwer zu
beurteilen
-Arbeit ist nicht nur Tauschvorgang, sondern Teil des
Lebensinhaltes
-Spezifische Institutionen (Bundesagentur für Arbeit,
Tarifparteien, Gesetzgeber)
er ist kein vollkommender Markt
Der Angebots-/ Nachfragemechanismus funktioniert nicht (Traiflohn = Mindestlohn)
Er ist ein stark reglementierter Markt