Video-Vertonung: Musikrechte?

Weiß nicht, ob das hier richtig ist: Wenn ich Videofilme vertonen will, diese ggf. auch öffentlich vorführen, zu Wettbewerben oder zum TV schicken will, möchte ich diese (vorerst!) ohne Rücksicht auf Gema & Co mit der geeignetsten Musik vertonen (die macht ja einen großen Anteil der Wirkung aus …).

Was muss ich beachten? Ist ältere Musik Gema-frei (Klassik)? Gibt es eine Mindestanzahl von Jahren (70?)? Kann ich einfach vertonen und dann je nach Aufführungsart die Gema-Gebühren berappen? Wie hoch sind die?

Danke für Tipps - und wenn es nur der Verweis auf FAQs irgendwo ist.

Gruß, Dietmar

Es ist schon richtig, das klassische Musik, die älter als 70 Jahre ist, gemafrei ist. Das klassische Stück ansich ist frei von Rechten.
Allerdings gilt dies wiederum nicht für die Einspielungen.

Beispiel: Ich möchte Klavierkonzert 21 von Mozart verwenden gespielt
von Friedrich Gulda. Die Rechte an der Aufnahme hat dann immer noch
Gulda und die Plattenfirma. Das heißt, streng genommen muss man man in so einem Fall Friedrich Gulda oder die Plattenfirma um Erlaubnis bitten.

Völlig frei von Rechten wäre es nur, wenn du das klassische Stück selbst oder von jemanden für deinen Film einspielen läßt.

Ein Tip, wenn du das Video zum TV schicken willst. Fersehsender haben oft Rechte an Musik als Paket eingekauft. Es kann also sein, daß die
die Rechte an dem Stück, das du verwenden willst haben. Da dein Film
dann vermutlich dort veröffentlicht wird, wäre das dann kein Problem.
Eine interessante Frage ist, ob die Einsendung zu einem Wettbewerb wo die Beiträge nur von einer kleinen Jury beurteilt werden, schon als Veröffentlichung gilt, wenn nicht könnte man sich die Rechte erst dann besorgen, wenn man einen Preis gewinnt. Die Seite der gema selbst bietet im übrigen meiner Meinung nach die besten Informationen zu dem Thema. Dort findet man auch Preislisten: www.gema.de

Ansonsten ist vielleicht der ein oder andere Künstler auch bereit,
und erklärt auf Anfrage sein Einverständnis zur Veröffentlichung.

Gruss Peter

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