Hallo,
vorweg: Diese Frage betrifft AUCH den Straßenverkehr, ich möchte aber grundsätzliche Fragen geklärt haben. Ich denke also, dass ich hier richtig bin.
Sehr willkommen wären Verweis auf Urteile!
Wie definiert sich eine Videoüberwachung? Was ist noch Filmen?
Beispiel:
Max Mustermann filmt eine Landschaft. Er benutzt ein Stativ und macht eine Langzeitaufnahme (1 Bild pro Sekunde). Im Nachhinein sieht er auf dem Zeitraffervideo, dass er einen Wilderer bei der „Arbeit“ drauf hat. Wäre dies als Beweis verwertbar:
a) vor dem Strafgericht wegen Jagdwilderei
b) vor dem Zivilgericht wegen Schadenersatz
Beispiel 2:
Hans Schießer ist Jagdpächter. Er hat Wilderei bemerkt und stellt verdeckte Kameras auf. Restlicher Sachverhalt und Fragen: Siehe oben.
Beispiel 3:
Hans Schießer hat noch keine Wilderei in seinem Revier, er stellt aber vorsorglich Kameras auf, ebenso verdeckt. Macht es einen Unterschied, wenn er Kameras gezielt nach begangenen Straftaten aufstellt oder vorsorglich?
Beispiel 4:
Hans Heizer ist Deutschland bester Autofahrer. Da alle andere Fahrer schlecht und böse sind, hat er eine „Car-Cam“ im Auto, die in Endlosschleife aufnimmt. Es sind immer die letzten 2h Fahrt gespeichert. Nun will er nach einem Unfall das Video verwerten.
Wieder mal:
Ist es im Zivilprozess verwertbar? Wäre es im Strafprozess verwertbar?
Beispiel 5:
Susi Sorgsam hat eine Kamera im Auto, die in Endlosschleife aufnimmt, aber ständig überschreibt. Bei einer massiven Beschleunigung (für die Nicht-Physiker: Ein Aufprall ist auch Beschleunigung, nur halt negativ) wird nicht mehr überschrieben, sondern es bleiben die letzte Minute vor dem Ereigniss und die nächsten 30s auf der Karte gespeichert. Die Frage? Siehe oben…
und zuletzt:
Beispiel 6:
Siegfried Schönfilm liebt Fahrvideos, die er auf „youdingens.com“ einstellt. Auf einer schönen Bergstraße werden er und seine laufende Kamera Zeuge eines Unfalls.
Vielen Dank fürs Lesen, noch mehr Dank für Kommentare!
Beispiele aus der Rspr. folgen weiter unten)